Peticija adresuota:
Erster Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg Peter Tschentscher
Kaum noch etwas ist erhalten von der Architektur und Baukultur der 1950er Jahre in Hamburg. Viele wichtige Gebäude der Nachkriegsmoderne wurden bereits vernichtet. Nun soll laut Presseberichten auch das traditionsreiche und elegante Café Seeterrassen von 1953 des bekannten Architekten Ferdinand Streb in Planten un Blomen für einen Neubau abgerissen werden. Die Immobilie ist derzeit in Händen der Hamburg Messe und Congress GmbH, einem Unternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg. Ohne Not soll ein architektonisches Schmuckstück geopfert werden für einen „Neubau mit einer zeitgemäßen gastronomischen Nutzung“ (Messechef Bernd Aufderheide). Wir fordern Hamburgs Ersten Bürgermeister Peter Tschentscher sowie den Hamburger Senat auf, die Abrisspläne zu stoppen und das Café Seeterrassen zu erhalten, zu sanieren und zu modernisieren und weiter als Gaststätte zu nutzen.
Priežastis
Das Café Seeterrassen ist eines der herausragenden Bauwerke des bekannten Architekten Ferdinand Streb, der in Hamburg in den 1950er Jahren u.a. den Alsterpavillon sowie das Verlagshaus Springer entwarf und zu den Architekten der Grindelhochhäuser zählte. Das Café Seeterrassen ist integraler Bestandteil der Parkanlagen der Internationalen Gartenbauausstellung 1953 in Planten un Blomen und fügt sich mit seiner Winkelform sensibel in die Topographie am Parksee. Architektonisch ist der zweistöckige Pavillonbau, trotz entstellender Umbauten, bis heute herausragend: Helle Steinverkleidungen, große Glasflächen, elegant geschwungene Treppen sowie ein auskragendes flaches Dach prägen den zweistöckigen Pavillonbau. Die dazugehörigen Terrassen betten den Bau behutsam ein die Parklandschaft. Durch eine fachgerechte Sanierung und Modernisierung könnte das Gebäude zu überschaubaren Kosten wieder zu einer beliebten Ausflugsadresse Hamburgs und zu der architektonischen Kostbarkeit werden, die es einst war. Ein Abriss hingegen würde einen schweren und irreparablen Schaden für den Park der Internationalen Gartenbauausstellung 1953 bedeuten, einem heute einzigartigen und zu Recht unter Denkmalschutz stehendem Dokument der Verknüpfung von Landschaftsplanung und Architektur in den 1950er Jahren. Das bauliche Erbe Hamburgs muss endlich erhalten und gepflegt statt fortwährend vernichtet werden. Da die Stadt Hamburg selbst Eigentümerin des Gebäudes ist, ist sie keinen Ansprüchen Dritter unterworfen, hat somit alle Freiheiten und kann (und muss) an dieser Stelle endlich ein Zeichen für die Baukultur in Hamburg setzen.
Foto: Grubenbecher, Hamburg. Quelle: Hamburgisches Architekturarchiv.