Alueella: Saksa
Kuva vetoomuksesta Gegen willkürliche Entscheidungen der Bundesregierung, für das einhalten gültiger Rechtsgrundlagen
Ulkopolitiikka

Gegen willkürliche Entscheidungen der Bundesregierung, für das einhalten gültiger Rechtsgrundlagen

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Bundesregierung
32 Tukeva 30 sisään Saksa

Vetoomuksen esittäjä ei jättänyt vetoomusta.

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Vetoomuksen esittäjä ei jättänyt vetoomusta.

  1. Aloitti 2014
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Epäonnistunut

Die Bundesregierung stellt Regeln und Verbote auf, die keiner logischen überprüfung standhalten würden. Letztes Beispiel sind die Sanktionen gegen Russland, welche direkt viele Unternehmen schädigen und indirekt viele Jobs gefährden. Zusätzlich müssen die Bürger Deutschland durch abgabe von Steuern die Entschädigungszahlungen aus Brüssel finanzieren.

Schluss mit Sanktionen, Schluss mit Willkür-Gesetzen! Jetzt!

Perustelut

In der Jurisdiktion gilt der Grundsatz der Unschuldsvermutung. Weiters gilt "im Zweifel für den Angeklagten". Die Bundesregerung hat ohne irgend einen soliden Beweis für kriegerische Aktivität Russlands in der Urkaine und ohne irgend einen haltbaren Beweis für deren Verwicklung in den tragischen Abschuss von MH-17, Sanktionen verhängt. Es gibt berechtigte Zweifel an der Annahme, Russland hätte MH-17 abgeschossen oder dazu beigetragen. Somit ist "In dubio pro reo" keine Legitimation für Sanktionen vorhanden. Wiel schwerer wiegt die Tatsache, dass es keinen stichhaltigen Beweis für die Beteiligung Russlands am MH-17 Unglück gibt. Entsprechend hat die unschuldsvermutung bis zum Gegenbeweis zu gelten. Es ist nicht nur Zynisch, ohne Beweise eine Strafe zu verhängen, es stellt die Grundsätze unseres Rechtsverständnisses komplett in Frage. Sofern Recht gültig ist, ist es für alle gleicher maßen Gültig, also auch für die Mitglieder der Bundesregierung. Entsprechend verlangen wir, dass sich an geltendes Recht gehalten wird.

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Väittely

Sanktionen sind "Straf"maßnahmen für eine bestimmte, vorher definierte Verletzung von Regeln/Gesetzen/Rechten anderer. Daher müssen sie auch eng mit diesen definierten Verletzungen gekoppelt bleiben; werden derartige Regelverletzungen zurückgenommen, muss sich das auch an den Sanktionen auswirken. Genau diese enge Verbindung zwischen Maßnahme und zu bestrafendem Delikt ist bei Verhängung der "Stufe 3" der Sanktionen gegen Russland nicht mehr erkennbar. Mehrere Europäische Staaten waren für Aussetzung. Einzelne Politiker und EU-Sekretäre entscheiden über Inkrafttreten. (taz, 12.09.14).

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