請願書の宛先:
Landtag von Baden-Württemberg (Petitionsausschus)
Jeder Wahlberechtigte, der im Wahlverzeichnis eingetragen ist, erhält eine Wahlberechtigung. Alle vier Jahre werden wir um eine politische Stimme per Kreuzchen gebeten. Ab dem 18. Lebensjahr können wir bei Kommunal-, Landtags-, und Bundestags,- aber auch Europawahlen eine politische Stimme abgeben.
Beim Abgabeverfahren für die genannten Wahlen müssen wir ein A4-Formular mit unseren persönlichen Daten als die darauf genannte, real lebende, wahlberechtigte Person signieren. Dort sind enthalten: (ggf. Titel), Vorname, Familienname, postalische Adresse mit PLZ. Dieses A4-Formular, in welchem wir bestätigen, die durch genannte Adressdaten bezeichnete Person zu sein, wird in den größeren Umschlag gedrittelt gefaltet, hineingelegt. Dazu kommt ein zweiter, kleinerer Briefumschlag. In diesem kleineren Umschlag legen wir unsere abgegebenen, politischen Stimmen. Wir versiegeln (im besten Falle..) diesen zweiten Briefumschlag, bevor wir ihn in den größeren Umschlag neben das offen darin liegende A4-Formular mit den persönlichen Daten legen, altmodisch-feucht per Zunge. Es liegen nun die persönlichen Daten offen neben einem durch unseren Zungenspeichel (weitgehend) geschlossenen Briefumschlag der unsere politischen Kreuzchen enthält.
理由
Seit dem 25.5.2018 bildet die Europäische Datenschutzverordnung den gemeinsamen Rahmen zum Datenschutz besonders persönlicher, privater Daten in der Europäischen Union. Bei diesem Stimmabgabe-Verfahren kann von eklatanten Missbrauchsrisiken unserer abgegebenen politischen Stimmen ausgegangen werden, da persönliche Daten offen neben eine (oder mehrere) nur durch altmodisches Speichelverfahren verschlossene, politische Stimme gelegt werden. Es ist problemlos möglich, die/den WählerIn politisch zu erfassen ja die Daten an Dritte weiterzuleiten.
Hiergegen möchte ich eine offene Petition starten. Die persönlichen Daten müssen bei der Abgabe bereits vor der Urne oder bei Briefwahl vor Absendung der Briefstimme getrennt werden von den Papieren politisch abgegebener Stimmen. Das muss auch bei der Auszählung am Wahlabend, und erst Recht dort, so weiter geführt werden. Dort dürfen die Adressdaten nicht mehr durch die Hände der ehrenamtlichen Wahlhelfer laufen! Das erstreckt sich auf alle Verfahren, also auch und erst Recht die zunehmende Briefwahl. In der heutigen Zeit haben wir zahlreiche Möglichkeiten, wie sich etwa durch das Internet beispielsweise beim Internetbanking zeigt, uns anonym zu verifizieren! Die meisten Menschen haben ein Smartphone, das für mehr Datenschutz bei der Abgabe einer Wahlstimme aber nicht zwingend sein darf. Persönliche Adressdaten müssen vom direkten Wahlstimmen-Abgabeprocedure getrennt werden!
Erst so sind Wahlen wirklich allgemein, unmittelbar, frei, gleich und vor allem geheim, wie es das Grundgesetz in Art. 38 vorschreibt und sie entsprechen dann auch dem Grundsatz der neuen, seit 25.5.2018 geltenden, die privaten/persönlichen Daten noch mehr schützenden Europäischen Datenschutz-Grundverordnung.