Région: Allemagne
Santé

Genesenen-Status auf zwölf Monate verlängern

La pétition est adressée à
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
2 340 Soutien 2 320 en Allemagne

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  1. Lancé 2022
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  3. Soumis le 28/09/2022
  4. Dialogue avec le destinataire
  5. Décision

  

 

Die Unterzeichner fordern

die Mitglieder des Sächsischen Landtages und die Sächsische Staatsregierung sowie

die Mitglieder des Deutschen Bundestages und die Bundesregierung auf,

sich unverzüglich und auf allen Ebenen dafür einzusetzen, dass die Ablaufzeit des Genesenen-Status i.S.d. § 2 Nr. 5 COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und § 2 Nr. 8 Coronavirus-Einreiseverordnung 12 Monate beträgt und demgemäß die Verkürzung des Genesenen-Status durch das Robert Koch-Institut auf 90 Tage zurückgenommen und diesem die unmittelbare Entscheidungskompetenz zur Bestimmung der Ablaufzeit des Genesenen-Status wieder entzogen wird.   

Begründung:

Der Covid-19 Genesenen-Status ist von erheblicher praktischer Bedeutung für zahlreiche Menschen. Insbesondere für jene, die im Gesundheitswesen arbeiten. Die überraschende Verkürzung des Status von Genesenen und auch die neue Kompetenzzuordnung zum RKI sind nicht nachvollziehbar.  

Bisher wurde die Genesenen-Dauer unmittelbar in § 2 Nr. 5 der Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (COVID-19-SchAusnahmV) bzw. in § 2 Nr. 8 der Verordnung zum Schutz vor einreisebedingten Infektionsgefahren in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaEinreiseV) geregelt. Diese sahen in der jeweils bis zum 15. Januar 2022 geltenden Fassung eine Ablauffrist von 6 Monaten vor. Die Bundesregierung delegierte mit der Neufassung des § 2 Nr. 5 COVID-19-SchAusnahmV bzw. des § 2 Nr. 8 CoronaEinreiseV diese Regelung weiter an das Robert Koch-Institut (RKI), welches den Genesenen-Status umgehend auf „höchstens 90 Tage“ begrenzt hat.  

(https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Genesenennachweis.html)

(https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/vo-aend-covid-19-schausnahmv-und-coronavirus-einreisev)

Raison

 

Das RKI begründet die Verkürzung u.a. damit, dass die „bisherige wissenschaftliche Evidenz darauf hindeutet, dass Ungeimpfte nach einer durchgemachten Infektion einen im Vergleich zur Deltavariante herabgesetzten und zeitlich noch stärker begrenzten Schutz vor einer erneuten Infektion mit der Omikronvariante haben“. Diese Begründung trägt nicht und steht geradezu im Widerspruch zur allgemeinen Entwicklung. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Bundesgesundheitsministerium in der Begründung zur o.g. Verordnungsänderung selbst ausführte, dass „für die meisten Menschen die Erkrankung mit COVID-19 mild verläuft“.

(https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Verordnungen/MantelVO_SchAusnahmV_und_CoronaEinreiseV_mit_Begruendung.pdf)

Es ist offensichtlich unverhältnismäßig, nun weitere Verschärfungen vorzunehmen, zumal sich abzeichnet, dass die „Omikron-Variante“ noch weniger gefährlich ist als die Vorgängervarianten Folgerichtig wäre also nicht die Verkürzung, sondern die Verlängerung des Status der Genesenen - konkret auf 12 Monate. Für einen solchen Zeitraum hat sich bspw. die Schweiz entschieden.

(https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/covid-zertifikat/covid-zertifikat-erhalt-gueltigkeit.html#-86956486)

Die Verkürzung des Genesenen-Status auf höchsten 90 Tage hingegen, bei gleichzeitiger Einführung der Impfpflicht bzw. Pflicht eines Genesenen-Nachweises im Gesundheitswesen, verschärft insbesondere die dort ohnehin angespannte Lage weiter. Schließlich hätten genesene Mitarbeiter den bisherigen 6-Monatszeitraum ausschöpfen können, ohne sich impfen lassen zu müssen. Weitere Arbeitskräfte, die sich keiner Impfung unterziehen wollen, drohen nun noch eher aus dem Dienst auszuscheiden. Schon allein, um eine weitere Zuspitzung des Gesundheits- und Pflegenotstandes abzuwenden, ist die Rücknahme der Verkürzung des Genesenen-Status dringend notwendig.   

Neben der Schweiz, gehen auch weitere Länder einen deutlich anderen Weg als Deutschland, so zum Beispiel England, das bereits das Ende der meisten Corona-Regeln angekündigt hat oder Tschechien, das seine Entscheidung für eine teilweise Impfpflicht wieder zurücknimmt.

(https://www.merkur.de/welt/corona-omikron-england-boris-johnson-ende-regeln-maskenpflicht-quarantaene-homeoffice-zr-91247822.html)

(https://www.berliner-zeitung.de/news/tschechien-schafft-geplante-impfpflicht-fuer-senioren-ab-li.207048)

Aus verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten ist es darüber hinaus höchst problematisch und nicht nachvollziehbar, dass die Bundesregierung dem RKI die unmittelbare Entscheidungskompetenz über die Ablaufzeit des Genesenen-Status übertragen hat. 

Das Gesundheitsministerium führt als Begründung insbesondere an, dass dadurch „eine kontinuierliche, dem jeweils aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand entsprechende Weiterentwicklung der Definition des Genesenennachweises ermöglicht wird“ bzw. eine „rasche Anpassung der Vorgaben an aktuelle Entwicklungen im wissenschaftlichen Bereich ermöglicht wird“.

Ausreichend schnelle Anpassungen sind auch über den Verordnungsgeber selbst möglich, die Bundesregierung hat Gegenteiliges weder vorgetragen noch begründet. Deshalb verbietet es sich schon allein aus den Grundsätzen der allgemeinen Rechtssetzungsbefugnis und des Vertrauensschutzes in das Exekutivhandeln, eine so weitreichende Kompetenz, welche direkten Einfluss auf die Grundrechteausübung zahlreicher Bürger hat, auf ein Institut zu delegieren.

 Die Petition richtet sich an:

Sächsischer Landtag

Petitionsausschuss

Postfach 11 01 33

01330 Dresden

Sächsische Staatskanzlei

Ministerpräsident Kretschmer

Archivstraße 1

01097 Dresden

Deutscher Bundestag

Petitionsausschuss

Platz der Republik 1

11011 Berlin

Bundeskanzleramt

Bundeskanzler Scholz

Willy-Brandt-Straße 1

10557 Berlin

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Carsten Hütter, Riesa

Merci pour votre soutien, Carsten Hütter de Riesa
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