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Gerechter Rundfunkbeitrag - Alleinlebende stärken

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Abgeordnetenhaus
25 Atbalstošs

Petīcijas autors petīciju nav iesniedzis

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  1. Sākās 2013
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Neizdevās

Das Abgeordnetenhaus von Berlin möge beschließen, dass der aktuell geltende Rundfunkbeitragsstaatsvertrag dahingehend geändert wird, dass für Alleinstehende und Alleinerziehende minderjähriger Kinder ein hälftiger Beitragssatz gilt. Haushalte mit mehreren volljährigen Personen sollen pauschalisiert den vollen Satz entrichten.

Pamatojums

In Deutschland gibt es 16 Millionen Alleinlebende, die durch diese Neuregelung besondersbelastet werden. Das Ziel der Vereinfachung des Beitragseinzugs darfnicht zulasten einer Minderheit gehen und diese benachteiligen. Viele der Alleinlebenden sind schon dadurch stärkerbelastet, weil sie die Kosten der Haushaltsführung allein schultern müssen. Hier sindvor allem die Älteren und Alleinerziehenden zu nennen, die ein in der Regel ein besonders knappes Budget haben, in dem und 9 Euro im Monat schon ein bedeutender Betrag ist.

Damit soll die politische Entscheidung für einen beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht unbedingt grundsätzlich in Frage gestellt werden, wohl aber die Gerechtigkeit der Erhebung.

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Debates

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Richtig, die neue Haushaltsabgabe ist ungerecht. Aber warum sollen Familien mit beiden Eltern, die bewußt wegen ihrer Kinder auf Fernsehen verzichten, nun den Rundfunkbeitrag zahlen? Eine grundsätzliche Reform muss her, die das Recht des Bürgers, bei Nichtnutzung keine Rundfunkgebühren zu zahlen, wiederherstellt. Ganz gleich, ob Single, Familie oder WG.

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