Bölge : Münih

Geregelter Freilauf für Hunde im Bavariapark - Antrag an die Stadt München!

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Lndeshauptstadt München, Bezirksausschuss 8

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Bavariapark für alle! fettAntrag auf die Wiedereinführung eines räumlich und/oder zeitlich begrenzten Freilaufs für Hunde auf bestimmten Wegen und Nebenflächen des Bavariaparks.

Die Lockerung der kompletten Leinenpflicht ist ein vernünftiger, fairer und praktikabler Kompromiss im Sinne aller Parkbesucher, da eine klare Freilaufregelung zugleich Bereiche „ohne“ sicherstellt!fett

Gerekçe

Status Quo

Vom Gassipark zur Verbotszone: Die großflächige Neubebauung des alten Messegeländes führte zu einer starken Verdichtung und damit offenbar zu einzelnen Interessenskonflikten zwischen alten und neuen Besuchern des Bavariaparks (ehem. Alter Messepark).

Im Zuge dieser Entwicklung wurde der Bavariapark im Jahr 2012 „auf einen Antrag aus der Bevölkerung“ flächendeckend zum "Biotop" umkartiert, was nach Klassifizierung der Stadt München automatisch eine Leinenpflicht auf dem ganzen Gelände nach sich zog – und das, obwohl der stark besuchte Bavariapark die typischen Merkmale eines Biotops gar nicht aufweist! (Quelle Antrag: Kreisverwaltungsreferat München).

Da wir als teils alteingesessene Hundehalter unseren Tieren jedoch auch weiterhin ein glückliches und artgerechtes Leben bieten möchten und laut Gesetzeslage auch müssen (TierSchuHuV § 2.1), beantragen wir hiermit eine Lockerung dieser sehr einschränkenden Regelung.

Wir beantragen:

1. Das Freizeit-Geschehen im Bavariapark konzentriert sich auf die zentrale Wiese, den Spielplatz und den direkt angrenzenden, inneren Kiesweg. Bitte geben Sie den äußeren Kiesweg für freilaufende Hunde wieder frei.

2. Die große Fläche in der Mitte wird von Familien, Freizeitsportlern und Erholungssuchenden genutzt, die äußeren Nebenflächen sind quasi ungenutzt. Bitte geben Sie diese äußeren Flächen wieder für spielende Hunde frei.

3. Im oft trüben Herbst- und Winterhalbjahr (November - April oder anders festgelegter Zeitraum) wird der Bavariapark fast ausschließlich von Hundehaltern genutzt. Bitte lassen Sie in diesem Zeitraum den Hundefreilauf offiziell auf dem ganzen Gelände zu.

4. Der Spielplatz ist für Hunde selbstverständlich tabu. Wenn sich die Spielplatzbesucher dennoch durch peripher freilaufende Hunde bedroht fühlen, soll der Spielplatz bitte eingezäunt werden.

  1. Wir beantragen, die Einstufung des Bavariaparks als Biotop aufzuheben oder einzuschränken, soweit diese es verhindert, dass Hunde – ggf. nach Maßgabe zeitlicher oder räumlicher Einschränkungen – frei laufen dürfen.

Begründung: Der Bavariapark ist als Grünanlage zu Erholungszwecken angelegt worden. Er ist nicht der Lebensraum gefährdeter Tier- und Pflanzenarten.

Die Bayerische Verfassung garantiert in Artikel 141 das Grundrecht auf Naturgenuss. Dieses gilt sogar für Privatwälder wie die Auer Lohe (Entscheidung des BayVerfGH vom 18.12.1981 - Vf. 117-VI-79), also erst recht für städtische Grünanlagen, die ausdrücklich dafür bestimmt sind, von Bürgern, auch in Begleitung ihrer Haustiere, genutzt zu werden.

Die Einstufung des Bavariaparks als Biotop ist insoweit unverhältnismäßig, als sie die angemessene Nutzung durch Hundehalter durch ein undifferenziertes Betretungsverbot bzw. durch das Gebot des Hundeführens ausschließlich an kurzer Leine und nur auf den Wegen weitgehend und tiefgreifend einschränkt.

  1. Kompromiss Zeitkorridor: Denkbar wäre hilfsweise eine zeitliche Regelung, die einen tageszeitlich beschränkten Freilauf zulässt, z.B. vor 10.00 und nach 18.00 Uhr (oder anders festgesetzten Zeiten). Mütter mit Kleinkindern, Erholungssuchende und sporttreibende Schulklassen dürften dann in ihrer „Kernzeit“ mit einem hundefreilauffreien Park rechnen. Auch eine Kombination aus räumlichen und tageszeitlichen Faktoren wäre denkbar.

Leider wird diese Regelung jedoch bei weitem nicht allen Hundehaltern gerecht: Neben klassisch angestellten Arbeitnehmern sind auch Angestellte im Schichtdienst, Freiberufler, Rentner sowie Arbeitnehmer der Umgebung, die ihre Hunde in der Mittagspause ausführen müssen, auf eine praktikable Lösung angewiesen. Die Lösung "Zeitkorridor" ist daher als nachrangiger Kompromiss zu betrachten.

Erfolgreiche Beispiele: Das Modell der räumlichen Begrenzung findet sich in verschiedenen Münchner Parks, z. B. im Ostpark und dem Englischen Garten. Auch das jahreszeitliche Modell wird im Münchner Raum sehr erfolgreich praktiziert, z. B. am Wörthsee und Starnberger See. Das Modell "Zeitkorridor" ist vor allem an Stränden im Ausland eine bekannte und langjährig bewährte Lösung.

Umsetzung der beantragten Erleichterungen:

Es wären kaum Maßnahmen notwendig: An 2 – 4 Stellen könnten Tafeln aufgestellt werden, auf denen die vereinbarte Regelung erläutert wird. Einige grüne Poller müssten versetzt/entfernt werden.

Argumente für einen geregelten Hundefreilauf im Bavariapark

1. Der Biotopschutz für den gesamten Bavariapark ist nicht nachvollziehbar und offenbar nach reinem Ermessen der Entscheider beschieden worden. Denn der Bavariapark ist in der jüngeren Stadtgeschichte als öffentliche Grünanlage konzipiert und fällt in seiner heutigen Gestaltung und Nutzung ganz klar nicht unter den gesetzlich definierten Biotopschutz (§ 30 BNatSchG).

Der Begriff „Biotop“ meint gemeinhin einen sensiblen, schutzbedürftigen Raum, der i.d.R. auch menschliches Betreten ausschließt oder zumindest stark begrenzt. Der Bavariapark aber besteht aus einer zentralen Liegewiese, einige

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Dilekçe detayları

Dilekçe başlatıldı: 10.11.2019
Koleksiyon sona eriyor: 09.05.2020
Bölge : Münih
Konu: Hayvan hakları

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