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Gerichtsverfassung - Gleiche Fristen für Bürger und Staat in Rechtsbehelfs- und Rechtsmittelverfahren

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
118 Tukeva 118 sisään Saksa

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  1. Aloitti 2017
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .

Mit der Petition wird gefordert, dass für Bürger und Staat in Rechtsbehelfs- und Rechtsmittelverfahren die gleichen Fristen gelten.

Perustelut

Während der Bürger in fast allen Angelegenheiten des Verwaltungs-, Wehr- und Sozialrechts auf staatliche Bescheide binnen vier Wochen Rechtsbehelfe aufrufen muss, will er sich gegen staatliche Verfügungen zur Wehr zu setzen, wird der staatlichen Stelle großzügige, wesentlich längere Fristen zur Bearbeitung zugestanden.Diese hat in der Regel drei bis sechs Monate Zeit, etwa den Widerspruchsbescheid zu erteilen, gegen die dem Bürger dann wieder nur vier Woche zur Einlegung von Rechtsmitteln (Klage) zugebilligt wird.Diese zeitliche Handhabe ist ungerecht. Denn die wesentlich stärkere Partei ist der Staat. Er verfügt über beachtliche Ressourcen, Rechtsabteilungen und juristische Expertise, die dem Bürger ersichtlich vergleichbar nicht zur Verfügung stehen und dieser sich nötiges Wissen erst autodidaktisch aneignen oder anwaltlich einholen muss.Vor diesem Hintergrund ist es überhaupt nicht zu verstehen, warum hier der Bürger sein Anliegen – präziser: die Abwehr (der aus seiner Sicht) staatlichen Willkür – binnen 30 Tagesfrist, der Staat aber erst Monate später, nach Erteilung eines Zwischenbescheides sogar noch wesentlich länger, auf abschließende rechtliche Antwort verpflichtet wird.Im Grunde müsste es genau umgekehrt sein: Staatliche Stellen sollten Rechtsbehelfe binnen vier Wochen bescheiden, indessen der Bürger drei, bei komplizierten Sachverhalten sechs Monate Zeit zur Stellungnahme, zum Widerspruch oder zur Klageerhebung hat. Hilfsweise ist aber wenigstens auf Parität der Parteien bei Terminsetzungen für Rechtsbehelfe und Rechtsmittel zu erkennen.

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Uutiset

  • Pet 4-18-07-300-046611 Gerichtsverfassung

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 08.11.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass für Bürger und Staat in Rechtsbehelfs- und
    Rechtsmittelverfahren die gleichen Fristen gelten.

    Zur Begründung der Petition wird ausgeführt, es sei unangemessen, dass die
    Behörden über wesentlich längere Zeiträume zur Entscheidung verfügten als die von
    Behördenbescheiden betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Daher seien längere
    Rechtsbehelfsfristen für Bürgerinnen und Bürger sowie parallel dazu kurze Fristen von
    vier Wochen bzw. einem Monat für die behördliche Entscheidung... enemmän

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