Bölge : Almanya

Gesamtgültige Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften (Ergänzung § 3 Abs. 3 Nr. 1 StVO)

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
24 Destekleyici 24 İçinde Almanya

Dilekçe süreci tamamlandı

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  1. Başladı 2020
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Bu bir çevrimiçi dilekçedir des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird eine Ergänzung des § 3 Abs. 3 Nr. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung gefordert, die es Kommunen ermöglichen soll, eine gesamtgültige Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften festzulegen. Zum Beispiel durch Anbringen des Geschwindigkeit vorgebenden Schildes am selben Pfosten wie das Ortsschild, welches dann dem Fahrer vorgibt, dass für die gesamte Ortschaft beispielsweise Tempo 30 gilt..

Gerekçe

Da es zum Trend wurde, in kleineren Ortschaften, für die gesamte Ortschaft Tempo 30 mit all seinen Vor- und Nachteilen, die in dieser Petition keinen Rolle spielen, einzuführen und daraufhin eine größere Menge an Straßenschildern platziert werden müssen, schlage wir diese Petition vor, um Kosten für den Steuerzahler und Verunschönung von Ortschaften durch Schildermeere zu verhindern. (Trend aus persönlichen Beobachtungen festgestellt und muss nicht für jeden Verwaltungskreis zutreffen)Als praktisches Beispiel würden wir unser eigenes kleines Dorf (ca. 300 Seelen) nennen, wo nachdem gesamt 30 eingeführt wurde, sage und schreibe 14 neue Tempo-30-Schilder für die Durchfahrtsstraßen aufgestellt wurden. Wobei zusätzlich die schon bestehenden 30er-Zonen-Schilder kommen, die sich auch mit 10 Stück aufaddieren. All diese Schilder stehen jetzt dafür da, damit man weiß, dass wenn man aus der 30er Zone hinausfährt mit 30 weiterfahren muss. Deswegen ist unser Vorschlag, anstatt all diesen Schildern, ein für die gesamte Ortschaft geltendes Schild an den Ortseingängen aufzustellen. Die sich in dem genannten Beispiel auf 3 berechnen. Diese Änderung würde gewaltige Kosteneinsparungen mit sich bringen. Da das Aufstellen eines Schildes mit Pfosten 150 € kostet und bei der vorgeschlagenen Lösung der Pfosten nicht einmal benötigt wird, da bereits vorhanden. Mit kurzem Rechnen in dem genannten Beispiel, was natürlich leider schon bezahlt wurde, käme man zu einer Kostenersparnis von 3.150 € (24 x 150 €-450 €) wobei spätere Kosten noch nicht einmal betrachtet werden (z. B. Austausch, Wartung). Das Argument der Ortsschaftsverschönerung ist natürlich jedermanns eigene Meinung, wobei wir zu dem Schluss gekommen sind, dass Verkehrsschilder nicht der Ortsverschönerung dienlich sind.

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