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Geschlechterspezifische Fragen - Aufbau von Männerhäusern für männliche Opfer häuslicher Gewalt

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

129 Unterschriften

Sammlung beendet

129 Unterschriften

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, den Aufbau von Männerhäusern für männliche Opfer häuslicher Gewalt durch Mittel der öffentlichen Hand zu fördern und geeignete gesetzliche Vorgaben zum Aufbau und Unterstützung dieser Einrichtungen zu entwerfen.

Begründung

Im Rahmen der Gleichstellung von Mann und Frau finden sich fuer weibliche Opfer im Bundesgebiet 400 Einrichtungen um der Gewalt zu entgehen. Dagegen finden sich lediglich 3 ! (diese sind privat initiiert ) Einrichtungen um betroffenen Maennern zu helfen. Dies stellt eine eklatante Schieflage dar. Zumal die dort angebotene Zahl an Plätzen lediglich etwa 10 betraegt und meist auch keine psychologische Betreeung beinhaltet.Da auch Maenner unter den Folgen von Gewalt nicht anders leiden als Frauen steht ihnen ein gleiches Recht auf Hilfe und psychologische Unterstützung zu. Auch aus Gesundheitsoekonomischer Sicht besteht hier ein Handlungsbedarf. Die Spaetfolgen von Gewalteinwirkung sind hinlaenglich untersucht und fuehren zu Folgekosten die sich auch im Gesundheitssystem der Bundesrepublik wiederfinden. Dies kann nicht im Interesse der Volkswirtschaft sein

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 29.12.2017
Sammlung endet: 12.02.2018
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 3-19-17-2161-002238 Geschlechterspezifische Fragen

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.03.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Die Petition
    a) dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu
    überweisen und
    b) allen Landesvolksvertretungen zuzuleiten, soweit Aufbau und Finanzierung
    von Schutzhäusern betroffen sind.

    Begründung

    Der Petent möchte den vermehrten Bau von Schutzhäusern für männliche Opfer
    häuslicher Gewalt erreichen.

    Dieser solle durch öffentliche Mittel gefördert werden. Weiterhin sollten geeignete
    gesetzliche Vorgaben hierfür und zur Unterstützung dieser Einrichtungen geschaffen
    werden. Er verweist darauf, dass sich in Deutschland 400 Einrichtungen um
    betroffene Frauen kümmern würden. Lediglich 3 Einrichtungen stünden zur
    Verfügung, um von Gewalt betroffenen Männern zu helfen. Da die Spätfolgen von
    Gewalteinwirkung zu erheblichen Folgekosten für das Gesundheitssystem führen
    würden, bestehe auch aus dieser Sicht Handlungsbedarf.

    Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
    Deutschen Bundestages veröffentlicht wurde. 129 Mitzeichnende haben das
    Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hatte sich bereits in der letzten
    Wahlperiode mit einem vergleichbaren Anliegen befasst und beschlossen zu
    empfehlen, die Petition allen Landesvolksvertretungen zuzuleiten, da der Bund
    aufgrund des Gewaltenteilungsprinzips für die Finanzierung der lokalen und
    regionalen Hilfestruktur für gewaltbetroffene Frauen oder Männer nicht zuständig ist.
    Der Petitionsausschuss hat erneut die Bundesregierung gebeten, eine
    Stellungnahme zu dem Anliegen abzugeben. Die parlamentarische Prüfung hatte
    das im Folgenden dargestellte Ergebnis:
    Die staatliche Pflicht, Gewalt zu bekämpfen, vor Gewalt zu schützen und
    Gewaltopfer zu unterstützen, bezieht sich auf Frauen wie Männer gleichermaßen.
    Die Politik ist allerdings gehalten, geschlechtsspezifische Besonderheiten zu
    berücksichtigen.

    Zur Bekämpfung von Gewalt hat die Bundesregierung zahlreiche gesetzgeberische
    Maßnahmen ergriffen. Diese betreffen sowohl den strafrechtlichen als auch den
    zivilrechtlichen Bereich. Der Petitionsausschuss verweist in diesem Zusammenhang
    auf das im Januar 2002 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung des
    zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur
    Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung (Gewaltschutzgesetz).
    Dieses ist selbstverständlich geschlechtsneutral. Es kann von Männern und Frauen
    in Anspruch genommen werden.

    Die Bundesregierung hat mitgeteilt, dass die Evaluierung des Gewaltschutzgesetzes
    ergeben hat, dass häusliche Gewalt und Stalking überwiegend von Frauen angezeigt
    werden. Dies zeige, dass die Betroffenheit und damit auch die Wahrnehmung von
    Gewalt geschlechtsspezifisch stark differieren. Hierdurch ist der weitaus größere
    Anteil an Wegweisungen von Männern im Vergleich zu Frauen zu erklären. Die
    Bundesregierung hat zudem auf eine Pilotstudie des Bundesministeriums für Familie,
    Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) verwiesen, die jedoch nicht repräsentativ
    ist. Die Studie „Gewalt gegen Männer" kam zu der Erkenntnis, dass Männer Gewalt
    überwiegend durch männliche Täter im öffentlichen Raum erfahren. Nach den
    Ausführungen der Bundesregierung gibt es bislang keine belastbaren Erkenntnisse,
    ob Unterstützungsbedarf für gewaltbetroffene Männer erforderlich ist und wie dieser
    über die nur rudimentär bestehenden Hilfsangebote hinaus ausgestaltet sein soll.

    Von familiärer Gewalt betroffene Männer können heute jederzeit mit ihren Kindern
    Eheberatungs-, Familien- und auch Männerberatungsstellen kontaktieren. Speziell
    für gewaltbetroffene Männer gibt es darüber hinaus einige Einrichtungen. Es handelt
    sich um sogenannte Männerhäuser. Diese finden sich z. B. in Oldenburg, Berlin,
    Osterode am Harz, Leipzig und Dresden. Die Unterschiede des Gewalterlebens bei
    Frauen und Männern sollen nach den Ausführungen der Bundesregierung künftig
    sowohl bei der Datensammlung als auch bei ihrer Interpretation berücksichtigt
    werden. Sie sollen weiterhin in die darauf aufbauenden
    Unterstützungs-, Interventions- und Präventionskonzepte der Länder und Kommunen
    einbezogen werden.
    Der Petitionsausschuss verweist jedoch darauf, dass die Finanzierung der lokalen
    und regionalen Hilfestruktur für gewaltbetroffene Frauen und Männer in der
    Kompetenz der Länder und Kommunen liegt. Hierzu gehört auch die bedarfsgerechte
    Versorgung.

    Abschließend weist er noch auf das „Bundesforum Männer – Interessenverband für
    Jungen, Männer und Väter e.V.“ hin. Dieser bundesweite Dachverband
    gleichstellungspolitisch orientierter Organisationen der Männer-, Jungen- und
    Väterarbeit sowie der Forschung setzt sich intensiv mit der Gewaltbetroffenheit von
    Männern auseinander. Das Bundesforum hat in einer „Plattform"
    (www.bundesforum-maenner.de) verbindliche Grundsätze und Zielvorstellungen
    festgelegt, auf die sich alle Mitgliedsorganisationen verpflichten müssen. Auch die
    Themen Opferschutz und Männer als Opfer von Gewalt spielen eine wichtige Rolle.

    Der Petitionsausschuss empfiehlt, die Petition wegen der Datensammlung und
    –auswertung dem BMFSFJ zu überweisen und im Hinblick auf die
    Finanzierungskompetenz und – zuständigkeit die Petition allen
    Landesvolksvertretungen zuzuleiten.

    Begründung (PDF)

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