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Vetoomusprosessi saatiin päätökseen
Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge als Handreichung für Betreiber von Websites und Herausgeber von Formularen eine oder mehrere Anreden benennen, die in Formularauswahlfeldern für die Anrede (Bestellung von Newslettern, Antragsformulare, usw.) in Ergänzung zu "Herr", "Frau" und ggf "Familie", "Firma", "Fräulein" als korrekte Anrede für das dritte Geschlecht verwendet werden können, so dass Betreiber und Herausgeber bei Verwendung Rechtssicherheit haben und vor Klagen geschützt sind.
Perustelut
In Vorbereitung auf die Gesetzesänderung zum dritten Geschlecht gehen immer mehr Arbeitgeber dazu über in Stellenausschreibungen die Formulierung (m/w/d) zu verwenden, um sich rechtlich abzusichern.Im Falle eines Auswahlfeldes für die Anrede ist ein solcher Buchstabencode jedoch unzureichend.Ohne eine allgemein übliche Norm für die Anrede, die gesellschaftsübergreifend als nicht diskriminierend anerkannt wird, wird es jedoch zu einem Wildwuchs und immer neuen Klagen über empfundene oder tatsächliche Diskriminierung kommen.
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lataa (PDF)Vetoomuksen tiedot
Vetoomus alkoi:
09.08.2018
Vetoomus päättyy:
24.12.2018
Alueella:
Saksa
Aihe:
Uutiset
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 25.3.2020
Väittely
Ei vielä väitteitä vastaan