Regione: Germania

Gesellschaftsrecht - Veröffentlichung der Gehälter aller Organe von steuerbegünstigten gemeinnützigen Unternehmen

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
76 Supporto 76 in Germania

La petizione è conclusa

76 Supporto 76 in Germania

La petizione è conclusa

  1. Iniziato 2017
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass alle steuerbegünstigten gemeinnützigen Unternehmen und deren Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften die Gehälter der Organe des Unternehmens und aller Beteiligungsgesellschaften ohne Ausnahmen veröffentlichen müssen. Dies kann im Ermessen des Bundestages auf gemeinnützige Gesellschaften mit mehr als 1000 Beschäftigte beschränkt werden (1000 Beschäftigte in Summe über alle Beteiligungsgesellschaften).

Motivazioni:

Es gibt gemeinnützige Unternehmen, z.B. Stiftungen, die an mehreren (teils gemeinnützigen) GmbH's direkt und indirekt mehrheitlich beteiligt sind. Ein Stiftungsvorstandsvorsitzender, der in Personalunion als Geschäftsführer mehreren GmbH's (im Eigentum der Stiftung) vorsteht, sollte der Öffentlichkeit über seinen persönlichen Vorteil zur Rechenschaft verpflichtet sein und ebenso auch alle anderen Geschäftsführer gemeinnütziger Unternehmen. Das Bilanzrecht von GmbH's sieht Ausnahmen zur Veröffentlichung von Bezügen vor. Diese Ausnahmen sollen für gemeinnützige Gesellschaften nicht anwendbar sein.

Link alla petizione

Immagine con codice QR

Slip a strappo con codice QR

download (PDF)

Novità

Non è ancora un argomento PRO.

Non è ancora un argomento CONTRA.

Contribuisci a rafforzare la partecipazione civica. Vogliamo che le tue istanze siano ascoltate e allo stesso tempo rimanere indipendenti.

Promuovi ora