Bölge : Almanya

Gesellschaftsrecht - Veröffentlichung der Gehälter aller Organe von steuerbegünstigten gemeinnützigen Unternehmen

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
76 Destekleyici 76 İçinde Almanya

Dilekçe süreci tamamlandı

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  1. Başladı 2017
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Bu bir çevrimiçi dilekçedir des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass alle steuerbegünstigten gemeinnützigen Unternehmen und deren Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften die Gehälter der Organe des Unternehmens und aller Beteiligungsgesellschaften ohne Ausnahmen veröffentlichen müssen. Dies kann im Ermessen des Bundestages auf gemeinnützige Gesellschaften mit mehr als 1000 Beschäftigte beschränkt werden (1000 Beschäftigte in Summe über alle Beteiligungsgesellschaften).

Gerekçe

Es gibt gemeinnützige Unternehmen, z.B. Stiftungen, die an mehreren (teils gemeinnützigen) GmbH's direkt und indirekt mehrheitlich beteiligt sind. Ein Stiftungsvorstandsvorsitzender, der in Personalunion als Geschäftsführer mehreren GmbH's (im Eigentum der Stiftung) vorsteht, sollte der Öffentlichkeit über seinen persönlichen Vorteil zur Rechenschaft verpflichtet sein und ebenso auch alle anderen Geschäftsführer gemeinnütziger Unternehmen. Das Bilanzrecht von GmbH's sieht Ausnahmen zur Veröffentlichung von Bezügen vor. Diese Ausnahmen sollen für gemeinnützige Gesellschaften nicht anwendbar sein.

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