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Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass alle steuerbegünstigten gemeinnützigen Unternehmen und deren Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften die Gehälter der Organe des Unternehmens und aller Beteiligungsgesellschaften ohne Ausnahmen veröffentlichen müssen. Dies kann im Ermessen des Bundestages auf gemeinnützige Gesellschaften mit mehr als 1000 Beschäftigte beschränkt werden (1000 Beschäftigte in Summe über alle Beteiligungsgesellschaften).
Perustelut
Es gibt gemeinnützige Unternehmen, z.B. Stiftungen, die an mehreren (teils gemeinnützigen) GmbH's direkt und indirekt mehrheitlich beteiligt sind. Ein Stiftungsvorstandsvorsitzender, der in Personalunion als Geschäftsführer mehreren GmbH's (im Eigentum der Stiftung) vorsteht, sollte der Öffentlichkeit über seinen persönlichen Vorteil zur Rechenschaft verpflichtet sein und ebenso auch alle anderen Geschäftsführer gemeinnütziger Unternehmen. Das Bilanzrecht von GmbH's sieht Ausnahmen zur Veröffentlichung von Bezügen vor. Diese Ausnahmen sollen für gemeinnützige Gesellschaften nicht anwendbar sein.
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lataa (PDF)Vetoomuksen tiedot
Vetoomus alkoi:
16.12.2017
Vetoomus päättyy:
31.01.2018
Alueella:
Saksa
Aihe:
Uutiset
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 13.5.2020
Väittely
Ei vielä väitteitä vastaan