Alueella: Saksa

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - Aufnahme der Versorgungssparte Fernwärme in § 29 GWB

Hakija ei ole julkinen
Vetoomus on osoitettu
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

38 allekirjoitukset

Vetoomus on hylätty.

38 allekirjoitukset

Vetoomus on hylätty.

  1. Aloitti 2018
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .

Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Versorgungssparte „Fernwärme“ mit in den § 29 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) aufzunehmen.

Perustelut

Gerade in der Versorgungssparte Fernwärme gibt es oftmals nur einen Anbieter, häufig in Kombination mit einem Anschlusszwang – der Zwangskunde steht einem Monopol gegenüber.Die Vergangenheit hat gezeigt, dass diese Position von den Anbietern immer wieder ausgenutzt wird, um die Preise unberechtigt in die Höhe zu treiben. Presseberichte über Klagen bezüglich zu hoher Preise finden sich aus vielen Städten und Gemeinden.Eine Beweislastumkehr wie im § 29 geregelt, kommt den Kartellbehörden mit deren knappen Ressourcen entgegen, es leuchtet auch nicht ein, weshalb die Versorgungssparte Fernwärme nicht den gleichen Kontrollmöglichkeiten unterliegen sollte, wie die Versorgungssparte Strom und Gas – insbesondere aufgrund der oben genannten häufigen Monopolstrukturen.Bereits bei der Stellungnahme zur 8. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen hielt das Bundeskartellamt an seiner Forderung nach einer Ausdehnung der Sonderregeln für eine schärfere Missbrauchsaufsicht im Bereich Fernwärme fest; der Bundesrat sprach bei der 9. Novelle die Empfehlung aus, Fernwärme in den § 29 mitaufzunehmen.Der Begründung der Bundesregierung, dass dazu kein Bedarf bestehe, stehen die zahlreichen Klagefälle, über welche in den Medien ausführlich berichtet wird, entgegen. Solange es zur Versorgung mit Fernwärme keine eigene Regelung gibt, ist es erforderlich, die Kontrollmöglichkeiten zumindest über § 29 GWB zu stärken bzw. zu vereinfachen.

Linkki vetoomukseen

Kuva QR-koodilla

Irrotettava lippis QR-koodilla

lataa (PDF)

Vetoomuksen tiedot

Vetoomus alkoi: 28.01.2018
Vetoomus päättyy: 14.03.2018
Alueella: Saksa
Aihe:

Uutiset

  • Pet 1-19-09-7014-003135 Gesetz gegen
    Wettbewerbsbeschränkungen

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.03.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, die Versorgungssparte „Fernwärme“ mit in den § 29 des
    Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen aufzunehmen.

    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass es gerade in
    der Versorgungssparte Fernwärme oftmals nur einen Anbieter gebe, häufig in
    Kombination mit einem Anschlusszwang, sodass der Kunde einem Monopol
    gegenüberstehe. Die Vergangenheit habe gezeigt, dass diese Position von den
    Anbietern immer wieder ausgenutzt werde, um die Preise... enemmän

Väittely

Ei vielä väitteitä puolesta

Ei vielä väitteitä vastaan

Auta vahvistamaan kansalaisten osallistumista. Haluamme saada huolesi kuuluviin ja pysyä itsenäisinä.

Lahjoita nyt