Vetoomusprosessi saatiin päätökseen
Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, im Falle einer Senkung des Beitrages zur gesetzlichen Krankenkasse, diese ausschließlich dem Arbeitnehmeranteil zugutekommen zu lassen so lange keine Parität zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil besteht.
Perustelut
Die aktuellen Überschüsse der Krankenkasse bzw. des Gesundheitsfonds sind ausschließlich auf die erhöhten Arbeitnehmerbeiträge und Steuerzuschüsse zurückzuführen. Der Arbeitgeberanteil ist seit 2009 eingefroren und hat damit auch keinen Beitrag zu den aktuellen Überschüssen geleistet. Daher sollte er auch nicht bei der Verteilung der Überschüsse (unabhängig davon, ob das überhaupt sinnvoll ist) beteiligt werden.
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 29.8.2017Pet 2-17-15-8272-035168 Gesetzliche Krankenversicherung
- Beiträge –
Der Petent ist unbekannten Aufenthalts.
Die Petitionsbearbeitung wurde beendet.
Begründung (PDF)
Väittely
Die "Parität" ist ohnehin nur ein Taschenspielertrick, um die tatsächliche Beitragshöhe vom zu verstecken. Jedem der einigermaßen die vier Grundrechenarten beherrscht, ist klar, daß der AG-Anteil garnicht erst als Lohn ausbezahlt wird. Ergo beteiligt sich dieser effektiv auch nicht stärker oder minder als ohne die Aufteilung. Dazu sollte man bedenken, daß diese Form der Beitragsberechung/-Erhebung deutlich höhere Verwaltungskosten auf beiden Seiten verursacht, ohne den geringsten Nutzen.