Περιοχή: Γερμανία

Gesetzliche Krankenversicherung - Beiträge - - Beitragserhebung aus betrieblichen Direktversicherungen

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Deutschen Bundestag

66 Υπογραφές

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

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Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

  1. Ξεκίνησε 2015
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.

Η αναφορά απευθύνεται σε: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge bei der Beitragserhebung aus betrieblichen Direktversicherungen beschließen:1. Der monatliche Zahlbetrag wird halbiert (=Zweihundertvierzigstel der Leistung)2. Der Zeitraum der Zahlung wird verdoppelt (=zweihundervierzig Monate)

Αιτιολόγηση

Gegenwärtiger Sachstand:§ 229 SGB V legt die einmalige Kapitalleistung aus einer Direktversicherung auf 120 Monate um und berechnet aus der so ermittelten, fiktiven Monatsrente die Höhe der Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung, die dann 10 Jahre lang zu zahlen sind. Die derzeitige, durchschnittliche Rentenbezugsdauer beträgt jedoch mindestens 20 Jahre (240 Monate).Die Folgen der gegenwärtigen Regelung:Es wird als Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes in Art. 3 I GG angesehen, wenn einerseits die Beitragshöhe zur Kranken- und Pflegeversicherung während der durchschnittlichen, derzeitigen Rentenbezugsdauer von 20 Jahren für Rechtens angesehen wird, sich andererseits aber aus der auf nur zehn Jahre begrenzten Bezugsdauer der fiktiven Rente eine unangemessen hohe, ungerechtfertigte Beitragshöhe ergibt.Für viele Betroffene stellt es ohnehin schon eine erhebliche Belastung dar, wenn das mit ihrer Direktversicherung erwirtschaftete Kapital - wie durch eine Mehrwertsteuer - um ca. 19% verringert wird, ohne dass diesen Beiträgen entsprechende Gegenleistungen der Kassen gegenüberstehen.Die Folgen der gewollten Änderung:Mit der vorgeschlagenen Angleichung der Berechnungsbasis auf 20 Jahre (240 Monate) ergibt sich bei verdoppelter Beitragspflicht-Zeit eine Halbierung der monatlichen Belastung Betroffener, und zwar ohne Einbuße für die Sozialkassen. Diese haben lt. Ärztezeitung heute erhebliche Finanzreserven angesammelt und investieren schon Teile davon in spekulative Finanzprodukte. Die vorgeschlagene Änderung sollte einer regelmäßigen Nachprüfung der Finanzlage der Sozialkassen unterliegen, um ggf. neuen Tatsachen Rechnung tragen zu können.

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Στοιχεία για το ψήφισμα

Η αναφορά ξεκίνησε: 03/02/2015
Η αναφορά τελειώνει: 30/03/2015
Περιοχή: Γερμανία
Κατηγορία:

Νέα

  • Pet 2-18-15-8272-017723



    Gesetzliche Krankenversicherung

    - Beiträge -





    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.09.2016 abschließend beraten und

    beschlossen:



    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden

    konnte.

    Begründung



    Der Deutsche Bundestag möge bei der Beitragserhebung aus betrieblichen

    Direktversicherungen beschließen:

    1. Der monatliche Zahlbetrag wird halbiert (= ein Zweihundertvierzigstel der Leistung)

    2. Der Zeitraum der Zahlung wird verdoppelt (= zweihundertvierzig Monate).

    Zu den Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf die von ihm eingereichten παρακάτω

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