94 signatures
La pétition n'est pas acceptée.
Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.
La pétition est adressée à : Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge bei der Beitragsbemessung zur freiwilligen Krankenversicherung während des Bezuges von Elterngeld soziale Gerechtigkeit schaffen, indem - die Versicherten während des Elterngeldbezuges in die Pflichtversicherung wechselnoder- während des Elterngeldbezuges nur das tatsächliche Einkommen berücksichtigt wirdoder - die Beitragsfreiheit auf ein Einkommen in Höhe von einem Drittel der Bezugsgröße erweitert wird
Raison
Freiwillig Versicherte müssen ihre Beiträge während des Bezuges von Elterngeld aus eigener Tasche zahlen, selbst wenn sie nur den Mindestbetrag (300 Euro) an Elterngeld erhalten. In 2015 beträgt der Beitrag nur für die Krankenversicherung (ohne Pflegeversicherung) 140,81 Euro.Im Gegensatz dazu sind Pflichtversicherte beitragsfrei versichert, auch wenn sie beispielsweise 1000 Euro Elterngeld beziehen. Diese Ungleichbehandlung hat folgende Ursache: In § 224 SGB V ist geregelt, dass (u. a.) bei Bezug von Elterngeld Beitragsfreiheit besteht. Diese Beitragsfreiheit bezieht sich aber nur auf das Elterngeld selber und nicht für Einkommen, das über die Höhe des Elterngeldes hinausgeht.Bei freiwillig Versicherten wird jedoch nicht in jedem Fall das tatsächliche Einkommen berücksichtigt, sondern zur Beitragsbemessung immer mindestens ein Einkommen in Höhe von einem Drittel der Bezugsgröße (in 2015: 945,00 Euro) herangezogen. Dieses „fiktive“ Einkommen liegt in vielen Fällen über dem tatsächlichen Einkommen – besonders deutlich bei Personen, die außer dem Mindestelterngeld (300 Euro) kein weiteres Einkommen haben.Betroffen sind davon beispielsweise Mini-Jobber, die nach § 7 SGB V versicherungsfrei sind und weder über eine Familienversicherung noch über Hartz IV pflichtversichert werden können. Lösen könnte man das auf verschiedene Arten:a) den Bezug von Elterngeld als Grund für den Beginn einer Pflichtmitgliedschaft in § 186 SGB V aufnehmen. b) in § 240 SGB V aufnehmen, dass während des Elterngeldbezuges nur das tatsächliche Einkommen berücksichtigt wird.c) in § 224 SGB V Absatz 1, an Satz 2 sowas wie „mindestens jedoch für ein Einkommen in Höhe von einem Drittel der Bezugsgröße“ anfügen.
Lien vers la pétition
Fiche détachable avec code QR
télécharger (PDF)détails de la pétition
Pétition lancée:
08/09/2015
Fin de la pétition:
12/11/2015
Région:
Allemagne
Catégorie:
Actualités
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Pet 2-18-15-8272-024661
Gesetzliche Krankenversicherung
- Beiträge -
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 15.12.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird die Beitragseinstufung von freiwillig versicherten Mitgliedern der
gesetzlichen Krankenversicherung während des Bezuges von Elterngeld kritisiert.
Es wird vorgeschlagen, dass die Versicherten während des Elterngeldbezuges in die
Pflichtversicherung wechseln können oder nur deren tatsächliches Einkommen
berücksichtigt... plus loin
Débat
Pas encore un argument CONTRA.