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Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass bezogen auf das Vergütungsrecht Nikotin eine Droge ist, um sicherzustellen, dass der Nikotinentzug eines Babies durch ein Krankenhaus über die Krankenkasse abgerechnet werden kann.
Gerekçe
Frankfurter Rundschau vom 10. Juli 2018, Seite 14: Das Landessozialgericht hat entschieden, dass der Nikotinentzug eines untergewichtigen Frühchens nicht von der Krankenkasse bezahlt werden muss, da Nikotin zwar eine Droge ist, dies aber nicht im Vergütungssystem widergespielgelt wird und dieses wortgetreu anzuwenden sei.Es ist nicht hinnehmbar, dass ein neugeborener Mensch bereits kurz nach der Geburt hohe Schulden anhäufen muss für den Entzug einer unfreiwillig zugeführten Droge.
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