Gesetzliche Krankenversicherung - Leistungen - - Einführung eines Abrechnungsschlüssels für Krankenhäuser für den Nikotinentzug von Neugeborenen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
4.027 Unterstützende 4.027 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

4.027 Unterstützende 4.027 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass bezogen auf das Vergütungsrecht Nikotin eine Droge ist, um sicherzustellen, dass der Nikotinentzug eines Babies durch ein Krankenhaus über die Krankenkasse abgerechnet werden kann.

Begründung

Frankfurter Rundschau vom 10. Juli 2018, Seite 14: Das Landessozialgericht hat entschieden, dass der Nikotinentzug eines untergewichtigen Frühchens nicht von der Krankenkasse bezahlt werden muss, da Nikotin zwar eine Droge ist, dies aber nicht im Vergütungssystem widergespielgelt wird und dieses wortgetreu anzuwenden sei.Es ist nicht hinnehmbar, dass ein neugeborener Mensch bereits kurz nach der Geburt hohe Schulden anhäufen muss für den Entzug einer unfreiwillig zugeführten Droge.

Link zur Petition

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