Gesetzliche Krankenversicherung - Leistungen - - Kostenübernahme für Präventionen im Gesundheitswesen von den Krankenversicherungen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

97 Unterschriften

Der Petition wurde teilweise entsprochen

97 Unterschriften

Der Petition wurde teilweise entsprochen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Teilerfolg

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass ein Gesetz verabschiedet wird, dass Kosten für Präventionen im Gesundheitswesen von Krankenversicherungen übernommen werden. Hier meine ich speziell die Kostenübernahme von ärztlichen Untersuchungen, also z. B Blutuntersuchungen (alternativ Urin, Haare), wie Mikronährstoffen (z. B Vitamine, Mineralstoffe, Spurenelementen, also beispielsweise Folsäure, B 12, Vitamin D uvm.). Aktuell werden diese Untersuchungen NUR bei akuten Beschwerden untersucht.

Begründung

Aus vielen wissenschaftlichen Forschungsergebnissen, Quellen ergibt sich aber, dass oftmals ein Mangel herrscht und dass, obwohl wir im besten Fall von einem Menschen ausgehen, der sich ausgewogen ernährt, regelmäßig Sport treibt und ausgeglichen ist. Und jetzt fragen wir uns, was soll erst mit den Menschen sein, die sich nicht nach obigem Vorbild ernähren können oder wollen? Oftmals können aufgrund verschiedener Umweltfaktoren die gewünschten Referenzwerte der einzelnen Mikronährstoffe gar nicht erreicht werden. Und es geht uns alle an, wir leben in einem reichen Land und haben doch zahllose Krankheiten, die durch solche „einfachen“ Untersuchungen und den daraus resultierenden weiteren Maßnahmen vermieden werden können! Also z. B ein Mangel von Folsäure, bereits erhöhtes Risiko zum Erleiden von Herz-Kreislauferkrankungen das Verschreiben von Folsäure als Präparat zur Vorbeugung von Herz-Kreislauferkrankungen. Sie sind sicherlich im Bewusstsein, dass Herz-Kreislauf-Erkrankungen eine der häufigsten Todesursachen in Deutschland sind? Sicherlich wäre dies ein Gewinn für die Krankenversicherungen, da mit Sicherheit, Vorsorgeuntersuchungen wie Blutabnahmen von zahlreichen Mikronährstoffen, geringere Kosten sind, als die Kosten, die entstehen, wenn die Menschen bereits schwer erkrankt sind. Natürlich ist das nur eine Maßnahme, um mehr Vorsorge zu betreiben, aber es wäre ein Schritt in die richtige Richtung. Heutzutage werden oft erst Maßnahmen getroffen, wenn der Patient bereits erkrankt ist - die Heilungschancen sind dann natürlich deutlich geringer, als im Frühstadium. Hinzu kommt, dass viele Ärzte sich gar nicht mehr so gut mit Mineralstoffen auskennen, obwohl es so fundamental ist! Was spricht gegen so ein Gesetz? Warum gibt es das nicht? Zum einen sicherlich, weil die Pharmaindustrie dadurch erhebliche Einbußen zu verzeichnen hat. „An einem gesunden Menschen können sie nicht verdienen, nur ein kranker bringt Gewinn“. Daran hängend sehr viele Jobs usw. – hier sollten mehr Arbeitsstellen in die Vorsorge/Prävention geschaffen werden. Z. B Gesündere Ernährung, Aktualisierung der Ernährungspyramide uvm., aber das nur am Rande.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 27.11.2018
Sammlung endet: 15.01.2019
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Petitionsausschuss

    Pet 2-19-15-8271-014951
    32108 Bad Salzuflen
    Gesetzliche Krankenversicherung
    - Leistungen -

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.10.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen worden
    ist.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass die Kosten für Prävention im Gesundheitswesen
    (beispielsweise von Blutuntersuchungen) von den Krankenversicherungen übernommen
    werden.
    Zur Begründung wird unter anderem ausgeführt, der Petentin gehe es speziell um die
    Kostenübernahme von ärztlichen Untersuchungen, wie Blutuntersuchungen, alternativ
    Urin, Haare bzw. Mikronährstoffen.
    Zu den Einzelheiten des Vortrags der Petentin wird auf die von ihr eingereichten
    Unterlagen verwiesen.
    Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen Bundestages
    eingestellt. Es gingen 97 Mitzeichnungen sowie 13 Diskussionsbeiträge ein.
    Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage einer
    Stellungnahme der Bundesregierung wie folgt dar:
    Der Deutsche Bundestag hat am 17. Juli 2015 das „Gesetz zur Stärkung der
    Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz - PrävG)“ beschlossen. Ein
    wichtiger Bestandteil des PrävG ist die Weiterentwicklung der Gesundheitsuntersuchung
    nach § 25 Abs. 3 SGB V. Ziel der ärztlichen Gesundheitsuntersuchung, besser bekannt als
    „Check-up", sind die Erfassung von gesundheitlichen Risiken und Belastungen und die
    Petitionsausschuss

    Früherkennung von Volkskrankheiten, wie etwa Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes
    mellitus (Zuckerkrankheit) oder Nierenerkrankungen.
    Hierdurch lassen sich Risikofaktoren, die bestimmte Erkrankungen begünstigen, oder
    auch Frühstadien einiger Erkrankungen zu einem Zeitpunkt erfassen, an dem noch keine
    Krankheitssymptomatik vorliegt. Die inhaltliche Ausgestaltung dieser gesetzlichen
    Vorgabe obliegt dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Dieser ist das oberste
    Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung und setzt sich zusammen aus
    Vertretungen der Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, der Vertragszahnärztinnen und
    Vertragszahnärzte, der Krankenkassen und Krankenhäuser, wobei auch Vertreterinnen
    und Vertreter von Patientenorganisationen ein Antrags- und Mitberatungsrecht haben.
    Der G-BA entscheidet unter anderem über die Aufnahme neuer medizinischer
    Untersuchungsmethoden, z. B. einer neuen Blutuntersuchung in seinen Richtlinien und
    somit über die Erbringung als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.
    Er trifft seine Entscheidungen nach dem allgemein anerkannten Stand der
    medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse auf der Grundlage der evidenzbasierten
    Medizin. Dabei wird er durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im
    Gesundheitswesen (IQWiG) unterstützt, das Vor- und Nachteile medizinischer
    Leistungen für Patientinnen und Patienten objektiv überprüft und unabhängige,
    beweisgestützte Gutachten erstellt. Die vom G-BA beschlossenen Richtlinien (z. B.
    Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie) haben den Charakter untergesetzlicher Normen,
    das heißt, sie sind für die Krankenkassen deren Versicherte und die behandelnden
    Ärztinnen und Ärzte sowie andere Leistungserbringer verbindlich.
    Der G-BA hat vor dem Hintergrund des PrävG im Juli 2018 einen Beschluss zur
    „Anpassung der ärztlichen Gesundheitsuntersuchungen für Erwachsene nach § 25 Abs. 1
    Satz 1 SGB V“ gefasst, der im Oktober 2018 in Kraft getreten ist. Demzufolge haben
    18- bis 34-Jährige zukünftig erstmals einen einmaligen Anspruch und Versicherte ab
    35 Jahre alle drei Jahre Anspruch auf einen Check-up. Mit dieser Untersuchung können
    vor allem lebensstilbezogene und familiäre Krankheitsrisiken erfasst werden. Hierzu
    gehören auch bestimmte Untersuchungen aus dem Blut und Urin. Dies ermöglicht es,
    Erkrankungen wie Bluthochdruck oder einem Typ 2-Diabetes, frühzeitig entgegen zu
    Petitionsausschuss

    wirken. Die Neuerungen des Check-up werden 2019 in den Arztpraxen umgesetzt werden
    können.
    Vor dem Hintergrund des Dargelegten vermag der Petitionsausschuss ein weiteres
    Tätigwerden nicht in Aussicht zu stellen und empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
    abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen worden ist.

    Begründung (PDF)

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