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Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Wenn Arbeitnehmer mehr als 20 Jahre in die gesetzliche Sozial-/Krankenversicherung Beiträge einbezahlt haben, aus nachvollziehbaren Gründen pausieren müssen und mehr als 5 Jahre über den Ehepartner wegen Auslandseinsätzen für die Bundesregierung im Ausland waren und privat versichert wurden, nun aber zurückkehren, sollen diese von den gesetzlichen Krankenversicherern nicht abgelehnt werden dürfen.
Perustelut
Im Zuge von Auslandseinsätzen eines Ehepartners, für die Bundesregierung, die über 5 Jahre angedauert haben, dabei von ihren Ehepartner begleitet werden, ist eine unbezahlte Beurlaubung die Regel. Hierbei versichert eine gesetzliche Krankenversicherung nicht weiter, weil das Einkommen des einen Ehepartners nicht mehr vorhanden ist. Somit ist im nicht europäischen Ausland nur eine private Krankenversicherung über den Ehepartner möglich. Nach 5 Jahren jedoch nimmt eine gesetzliche Krankenkasse Rückkehrer mit Alter von über 55 Jahre nicht mehr an.Hier besteht eine Gesetzeslücke! Es muss möglich sein, auch nach 5 Jahren Abwesenheit aus der gesetzlichen Krankenversicherung und älter als 55 Jahre, in das System zurückkehren zu können, wenn derjenige zuvor schon jahrzente lang Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung war.
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Vetoomus alkoi:
12.03.2019
Vetoomus päättyy:
01.07.2019
Alueella:
Saksa
Aihe:
Uutiset
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 24.6.2020
Väittely
Ei vielä väitteitä vastaan