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Saarländischer Landtag
Wir bitten Sie, uns dabei zu unterstützen, dass auch im Saarland durch eine entsprechende Änderung des Landesgesetzes künftig die automatische Fahrzeugwäsche und Selbstbedienungswaschanlage sowie das Staubsaugen an Sonn- und Feiertagen erlaubt wird.
Себеп
In den meisten Bundesländern Deutschlands – und in den allermeisten Ländern Europas – ist es auch an Sonn- und Feiertagen erlaubt, das Fahrzeug durch eine Fahrzeugwaschanlage (Portalanlage, Waschstraße oder SB-Waschplatzanlage) zu reinigen.
Dafür haben wir folgende Gründe:
saubere Autos erhöhen die Verkehrssicherheit, da sie besser gesehen werden.
Die gewerbliche Fahrzeugwäsche ist ein aktiver Beitrag zum Umweltschutz, da hier weit weniger Wasser verbraucht wird als bei der alternativen Handwäsche auf dem eigenen Grundstück. Weiter ist die geordnete und umweltverträgliche Ableitung des anfallenden Waschwassers sichergestellt.
Die Gestattung der gewerblichen Fahrzeugwäsche an Sonn- (und Feiertagen) führt aus den Erfahrungen anderer Bundesländer zu einem Mehrumsatz von bis zu 25 Prozent (keine Umsatzverlagerung). Dies erhöht das Steueraufkommen und konsolidiert die wirtschaftliche Existenz mittelständischer Unternehmen – und somit auch die Erhaltung oder Schaffung von Arbeitsplätzen.
Eine Störung der sonntäglichen Ruhe geht nicht hervor, da sich Autowaschanlagen bzw. SB-Plätze oftmals in Gewerbegebieten befinden und die dort verrichteten Tätigkeiten kaum störend sind.
Im unmittelbar angrenzenden Frankreich darf an Sonntagen gewaschen werden. Die Steuern auf diese Umsätze gehen dem Saarland unweigerlich verloren.
Für viele unserer Kunden ist ihr Auto auch ihr Hobby – Hobby muss auch sonntags erlaubt sein Familien kommen zum Autowaschen – das ist für viele mitunter ein Familienerlebnis
Durch die Öffnung an Sonntagen könnten die Corona-bedingten Ausfälle in Teilen abgefedert werden.