28 Underskrifter
Petitionen er afsluttet
Dette er en online petition des Deutschen Bundestags ,
Andragendet er stilet til: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die im neuen Pflegeberufegesetz geplante Berufsbezeichnung "Pflegefachfrau" bzw. "Pflegefachmann" durch eine zeitgemäße und ansprechende Berufsbezeichnung ersetzt wird. Die im Gesetzentwurf unter § 1 Führen der Berufsbezeichnung vorgeschlagene Berufsbezeichnung "Pflegefachfrau" bzw. "Pflegefachmann" ist antiquiert und bestes Bürokratendeutsch. Junge Menschen werden schon alleine durch die Berufsbezeichnung abgeschreckt.
Begrundelse
Die im Gesetzesentwurf zum Pflegeberufereformgesetz – PflBRefG unter § 1 Führen der Berufsbezeichnung vorgeschlagene Berufsbezeichnung "Pflegefachfrau" bzw. "Pflegefachmann" ist antiquiert und bestes Bürokratendeutsch. Wer insbesondere junge Menschen für eine qualifizierte Berufsausbildung in den Pflegeberufen gewinnen will, muss nicht nur durch Inhalte und Arbeitsbedingungen die notwendige Akzeptanz schaffen, er muss dem Beruf auch einen wertschätzenden und identitätsstiftenden Namen geben, davon ist die Berufsbezeichnung "Pflegefachfrau" oder "Pflegefachmann" meilenweit entfernt.
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Afrivningsseddel med QR-kode
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Andragende startede:
01.06.2016
Andragendet slutter:
07.07.2016
Region:
Tyskland
Kategori:
Nyheder
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
den 11-09-2017Pet 2-18-15-2124-033290
Gesundheitsfachberufe
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 15.12.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
1. Die Petition der Bundesregierung - dem Bundesministerium für Gesundheit - als
Material zu überweisen, soweit es darum geht, eine moderne und wertschätzende
Berufsbezeichnung zu finden,
2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.
Begründung
Der Petent fordert, dass die im neuen Pflegeberufegesetz geplante
Berufsbezeichnung "Pflegefachfrau" und "Pflegefachmann" durch eine zeitgemäße
und ansprechende Berufsbezeichnung ersetzt wird.
Zu den Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
Unterlagen verwiesen.... mere
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