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Trafik&transport

Gesundheitsprüfung der Verkehrstauglichkeit für Senioren und eingeschränkte Personen

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Alexander Dobrindt, Bundesministerium für Verkehr
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  1. Filluar 2014
  2. Mbledhja mbaroi
  3. Paraqitur
  4. Dialog
  5. I përfunduar

Sehr geehrter Herr Dobrindt,

sicher sind Sie selbst schon häufiger auf Nachrichten gestoßen, in denen Senioren oder gesundheitlich eingeschränkte Personen Unfälle verursacht haben, die schwerverletzte oder gar tödliche Folgen hatten.

Dieses Thema wurde schon unzählige Male angesprochen, aber leider immer wieder zurückgewiesen, mit der Begründung der Diskriminierung oder Einschränkung der Lebensqualität. Einerseits stimme ich dem zu. Jedoch appeliere ich erneut auf eine Gewährleistung der Sicherheit aller Beteiligten im Straßenverkehr.

Laut FeV (Fahrerlaubnisverordnung) darf Niemand den Verkehr durch geistige oder körperliche Mängel gefährden. Bei Zweifel kann sie laut Beschluß vom 28.01.13 (Aktenzeichen 1L 29/13.NW) eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) anordnen. Dies betrifft beispielsweise Krankheiten wie Bluthochdruck, zu niedriger Blutdruck, mangeldnes Sehvermögen, Schlafstörungen, Demenz, Epilepsie, Diabetes...

Bei der zuletzt genannten und inzwischen häufig verbreiteten Zuckerkrankheit mit Insulintherapie muss der Patient nachweisen, dass er seinen Stoffwechsel unter Kontrolle hat, wenn er in den letzten 12 Monaten eine Hypoglykämie erlitt, bei der er auf fremde Hilfe angewiesen war. Bei Epilepsie verhält es sich ähnlich. Man könnte also ebenfalls behaupten, dass hier auch eine Verminderung der Lebensqualität oder gar eine Diskriminierung vorliegt. Jedoch ist es lediglich vernünftig, sich regelmässig einer entsprechenden Gesundheitsprüfung zu unterziehen.

arsye

Keiner von uns kann das Älterwerden oder chronische Erkrankungen vermeiden. Und Jeder von uns ertappt sich im Alltag dabei, wie z. B. unser Reaktionsvermögen oder unser Sehvermögen manchmal nachlässt. Das ist völlig menschlich und betrifft uns Alle. Leider überschätzen wir uns dennoch und sind vielleicht gerade deshalb auf eine gesetzliche Regelung angewiesen. Deshalb bitte ich Sie, die derzeitige Regelung, es Jedem selbst zu überlassen, ob er sich einem Test unterzieht oder nicht, zu überdenken und zu bearbeiten. Sowohl Senioren, als auch gesundheitlich eingeschränkte Personen sollten zur Sicherheit regelmässig auf Fahrtüchtigkeit geprüft werden, so wie das bei Berufskraftfahrern bereits umgesetzt wurde. Und zwar nicht erst, wenn bereits andere Verkehrsteilnehmer Schaden davon getragen haben.

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lajm

Ich habe gerade mit 55 Jahren eine OP des Grauen Stars hinter mir. Jeder zweite Mann wird in Deutschland am Grauen Star operiert, d.h. vorher Sicht durch den Grauschleier plus stark erhöhte Blendungsempfindlichkeit nachts. Deswegen ab 60 oder 65 regelmäßige Augentest. Siehe Wikipedia: Busfahrer müssen diesen Test ab dem 50. Lebensjahr regelmäßig ablegen, Taxi-, Mietwagen- und Krankenwagenfahrer ab dem 60. Lebensjahr.

Ziemlicher Unsinn und ein neues bürokratisches Monster. Manche Deutsche möchten am liebsten alles staatlich geregelt haben. Die statistischen Zahlen sprechen eine eindeutige Sprache, in welcher Altersklasse die meisten und schlimmsten Unfälle verursacht werden.

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