Région: Allemagne

Gesundheitswesen - Spezieller Schutz für Menschen mit depressiven Erkrankungen im Zuge der Gesetzgebung zur Sterbehilfe

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
91 Soutien 91 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

91 Soutien 91 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

  1. Lancé 2015
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass im Rahmen von Gesetzgebung zur Sterbehilfe Menschen mit Depressionen bzw. depressiver Veranlagung vor sich selbst geschützt werden. Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass im Rahmen der Gesetzgebung zur Sterbehilfe alte und schwerkranke, vielleicht pflegebedürftige Menschen vor der Beeinflussung zur Sterbehilfe durch diejenigen geschützt werden, die durch den Tod dieser Menschen einen Vorteil für sich erreichen wollen.

Raison

Es kann sein, dass Menschen in ihrer depressiven Erkrankung um Sterbehilfe bitten. Diese Bitte geschieht eigentlich nicht aus freiem Entschluss, da die Depression maßgeblich ist. Deshalb soll bei jedem Patienten, der um Sterbehilfe bittet, immer zuerst geprüft werden, ob er depressiv erkrankt ist. Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass einem depressiven Patienten Sterbehilfe geleistet wurde, soll derjenige streng bestraft werden, der Sterbehilfe geleistet hat. Denn ein solcher Fall wiegt schwer.Es kann sein, dass alten, schwerkranken und pflegebedürftigen Menschen durch Angehörige oder andere Personen eingeredet wird Suizid zu begehen. Dahinter könnte z.Bsp. Habgier stehen, mit der Absicht sich ein Erbe zu verschaffen. Dahinter könnte stehen sich der Pflicht zu entziehen Pflege und Hilfe zu leisten. Deshalb soll bei jedem Patienten, der um Sterbehilfe bittet, immer zuerst geprüft werden, ob er aus eigenem und freien Willen darum bittet. Andernfalls könnte die Hinterhältigkeit anderer zu einem unfreiwilligem Tod führen. Da dies an kriminelles Handeln grenzt, sollte hier auch Bestrafung per Gesetzbeschluss festgelegt werden.

Lien vers la pétition

Image avec code QR

Fiche détachable avec code QR

télécharger (PDF)

Actualités

  • Pet 4-18-07-4513-026218

    Straftaten gegen das Leben


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 30.03.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass im Rahmen von Gesetzgebung zur Sterbehilfe
    Menschen mit Depressionen bzw. depressiver Veranlagung vor sich selbst geschützt
    werden. Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass im Rahmen der
    Gesetzgebung zur Sterbehilfe alte und schwerkranke, vielleicht pflegebedürftige
    Menschen vor der Beeinflussung zur Sterbehilfe durch diejenigen geschützt werden,
    die durch den Tod dieser Menschen einen... plus loin

Pas encore un argument PRO.

Pas encore un argument CONTRA.

Contribuer à renforcer la participation citoyenne. Nous souhaitons faire entendre vos préoccupations tout en restant indépendants.

Promouvoir maintenant