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Gewerbesteuer - Vereinfachung der Gewerbesteuer über einen veränderlichen Gewerbesteuersatz erreichen

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Deutschen Bundestag
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  1. Aloitti 2015
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das Gewerbesteuergesetz wenigstens dahingehend vereinfacht wird, dass die umständliche Berechnung des Gewerbesteuersatzes über den Umweg von Steuermesszahl und Hebesatz künftig schlicht über einen veränderlichen Gewerbesteuersatz geregelt wird.

Perustelut

Aktuell sieht das Gesetz eine sogenannte Steuermesszahl in Höhe von 3,5 % vor (§ 11 Abs. 2 GewStG).Daneben erlaubt es hebeberechtigten Gemeinden (§ 4 GewStG) einen Hebesatz zu bestimmen (§ 16 GewStG).Dieser muss mindestens 200 % betragen (§ 16 Abs. 4 S. 2 GewStG).Unterm Strich bedeutet dies, jede Gemeinde legt den Gewerbesteuersatz indirekt durch den Hebesatz fest, welcher nach unten auf 7 % beschränkt ist.Es ist dem Petenten nicht ersichtlich, wieso nicht anstelle dieses komplizierten Konstrukts, die hebeberechtigten Gemeinden schlicht den Gewerbesteuersatz von mindestens 7 % selbst festlegen dürfen und damit diese Begriffsverwirrung und Verweisungskomplikation eliminiert wird. Sonderbehandlungen der Steuermesszahl in Form erniedrigter Sätze lassen sich genauso gut als Faktoren auf den Gewerbesteuersatz im Gesetz verankern, mit dem Unterschied, dass es insbesondere Laien ermöglicht wird, das Gesetz besser zu verstehen.Ferner wäre es für Bürger/Firmen eingängiger, wenn anstelle ominöser Hebesätze der tatsächliche Gewerbesteuersatz der jeweiligen Gemeinde veröffentlicht werden würde, und nicht wie z. B. in Regensburg dann von "Gewerbesteuer 425 %" oder in der Berichterstattung der PNP über eine Stadtratssitzung von Vilshofen von einer Gewerbesteuer in Höhe von 320 bzw. 380 Punkten die Rede wäre, was begrifflich beides komplett falsch ist.

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Uutiset

  • Pet 2-18-08-6116-018932

    Gewerbesteuer


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.12.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition soll eine Vereinfachung der Gewerbesteuer über einen
    veränderlichen Gewerbesteuersatz erreicht werden.
    Zur Begründung wird ausgeführt, das gegenwärtige Verfahren zur Berechnung der
    Gewerbesteuer sei umständlich und nur schwer verständlich. Gegenwärtig sehe das
    Gesetz eine sog. Steuermesszahl in Höhe von 3,5 % vor (§ 11 Abs. 2
    Gewerbesteuergesetz – GewStG). Daneben erlaube es hebeberechtigten
    Gemeinden, einen Hebesatz ... enemmän

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