Reģions: Ķelne
Petīcijas Gnadenerlass für ca. 400.000 unberechtigte Bußgeldbescheide (BAB 3) der Stadt Köln attēls

Gnadenerlass für ca. 400.000 unberechtigte Bußgeldbescheide (BAB 3) der Stadt Köln

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Kölner Bezirksregierung
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  1. Sākās 2017
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Neizdevās

Von Februar 2016 bis 15. Dezember 2016 wurden geschätzte 400.000 Autofahrer in Köln BAB 3, km 0,80, AS Königsforst /AK Köln-Ost, in Fahrtrichtung Oberhausen geblitzt und zu Unrecht mit einem Bußgeldbescheid belegt. Die Höchstgeschwindigkeit wurde an dieser Stelle wegen des Baus einer Lärmschutzwand von 80 km/h auf 60 km/h reduziert und ein stationärer Blitzer auf- und eingestellt. Wie sich kürzlich herausstellte, fehlte unmittelbar hinter der Baustelle ein Verkehrsschild, das nochmals auf das geänderte Tempolimit hätte aufmerksam machen müssen. Diesen Tatbestand stellte das Amtsgericht Köln nach der Klage eines Autofahrers fest. Nach dieser Entscheidung wurden die noch ca. 35 000 laufenden Verfahren eingestellt. Alle bereits abgeschlossenen Verfahren seien nach geltendem Ordnungswidrigkeitsgesetz aber rechtswirksam; auch ein Wiedereinsetzungsverfahren sei nahezu zwecklos und könnte nur unter bestimmten Voraussetzungen und mit einem hohen Verwaltungsaufwand wieder aufgenommen werden. Nachdem aber das Ausmaß der zu Unrecht ausgestellten Bescheide bekannt wurde, hatte sich die Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker mit der Bezirksregierung Köln als zuständige "Gnadenbehörde" zunächst darauf verständigt, in den Fällen der ungerechtfertigten Bußgeldbescheide von der umsetzbaren Möglichkeit eines Gnadenerlasses aus dem Jahr 2002 Gebrauch zu machen. Dem widersprach einen Tag später die Bezirksregierung Köln. Der Gnadenerlass aus dem Jahr 2002 gelte nicht rückwirkend und nur in besonderen Härtefällen. [Anm.: Die Erfolgsaussichten auf Rücknahme des Bescheids lägen bei ca. 0,5 Prozent!!!]

http://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/oberbuergermeisterin-reker-bedauert-blitzer-fiasko-auf-der-3 http://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/tempoverstoesse-auf-der-bundesautobahn-a3 http://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/nrw-gnadenerlass-soll-im-blitzer-fall-angewendet-werden

Pamatojums

Für zigtausende Betroffene erhebt sich auf Grund vorgenannter Fakten die Frage der Gerechtigkeit, die Frage nach unserer intakten rechtsstaatlichen Ordnung. Allein die Tatsache, dass ca. 400 000 zu Unrecht ausgestellte Bußgeldbescheide schlimm genug ist, dass man aber im Nachgang über die Wiedereinsetzung des “Gnadenerlasses 2002“ streiten muss, grenzt für jeden rechtskonformen Bundesbürger an Absurdität.

Auf diesem Hintergrund ergeht der dringende Appell an die Bezirksregierung Köln bzw. an die zuständigen Justizbehörden den Gnadenerlass aus dem Jahr 2002 zuzulassen. Auf dieser Grundlage muss die Stadt Köln nach Antragstellung der Betroffenen jeden Einzelfall prüfen und die Bescheide korrigieren, damit zuviel gezahltes Bußgeld rückerstattet sowie die Löschung eventuell verhängter Punkte im Verkehrszentralregister veranlasst werden kann.

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