Sport

Golf als Individualsport im Freien mit Schutzregeln jetzt wieder zulassen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
42 Unterstützende 42 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

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Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Wir - die deutschen Golfer, fordern die Öffnung unser Golf-Sportanlagen zur Ausübung unseres Individualsports im Freien unter Schutzregeln.

Wir - die deutschen Golfer, die auch 1,8 Mio Wähler in Deutschland sind, unterstützen die Forderungen des DGV (Deutschen Golfverbandes) und seines Präsidenten Herrn Claus Kobold.

Begründung

DGV Präsident Claus Kobold forderte im Namen aller Golfer am 17.04.2020:

Deutscher Golf Verband sieht weiteren Handlungsbedarf

„Mit Unverständnis und großer Enttäuschung nehmen wir wahr, dass das Verbot des Sportbetriebs auf Sportstätten jedenfalls bis Anfang Mai fortgeschrieben wurde“, sagt Claus M. Kobold, Präsident des Deutschen Golf Verbandes (DGV) als Reaktion auf die gestrige Verlautbarung der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der Länder.

„Unsere Solidarität, als eine der größten olympischen Sportarten in Deutschland und millionenfach ausgeübte Freizeitbeschäftigung zur Unterstützung des überragend wichtigen Gesundheitsschutzes war in den ersten Wochen bedingungslos. Bei Schaffung der ersten Verbotsregelungen ging damals sicher noch Schnelligkeit vor Passgenauigkeit. Jedoch wenn Zeit zum sorgfältigen Prüfen besteht, wie es jetzt der Fall war, und wenn konkrete inhaltliche Empfehlungen des Deutschen Olympischen Sportbundes, von Landessportbünden, Sportfachverbänden, darunter des Deutschen Golf Verbandes, vorliegen, wie zumindest der Individualsport im Freien mit strengen Schutzregeln wieder zugelassen werden kann, dann fehlt uns das Verständnis“, bezieht Kobold eindeutig Position.

Mit noch größerer Deutlichkeit wird der DGV weiterhin darauf drängen, dass gerade Golf, begleitet von sachgerechten Schutzregelungen, wieder schnellstmöglich zulässig sein muss. Dabei spielt eine besondere Rolle, dass Sportstätte nicht gleich Sportstätte ist. Golf unterscheidet sich, jedenfalls wenn von Freizeitsportlern ausgeübt, nicht vom längst zulässigen Spaziergang in den Parks oder der freien Natur. Golfplätze sind weitläufigen Parkgeländen direkt vergleichbar und Golfspieler üben ihren Sport zumeist viele Meter voneinander entfernt einzeln aus. Besser noch: Gegenüber dem Parkspaziergang kann eine Golfanlagenleitung sogar die Einhaltung von KontaktsperrBeschränkungen und Richtlinien des Verbandes aktiv überprüfen und die Befolgung sicherstellen. „Wir prüfen derzeit alle Maßnahmen, um Golf, vergleichbar den Regelungen verschiedener Nachbarstaaten, wieder zu beleben“, stellt sich der DGV-Präsident vor die dem DGV angeschlossenen Golfanlagen sowie vor die geschätzten 1,8 Millionen Freizeitgolfer in Deutschland.

Quelle: Deutscher Golf Verband

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