Région: Allemagne

Grundgesetz - Änderung des Artikel 2 Grundgesetz

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Deutschen Bundestag

493 signatures

La pétition n'est pas acceptée.

493 signatures

La pétition n'est pas acceptée.

  1. Lancé 2011
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

La pétition est adressée à : Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, den Art. 2 Abs. 2 des Grundgesetzes wie folgt zu ändern: (2) Jeder hat das Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit und auf Sterben. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Raison

Der Tod gehört immer noch zu unserem Leben. Das Werden und Vergehen ist ein natürlicher Kreislauf. Dies sollte auch in unserem Grundgesetz verankert werden. Hintergrund meiner Petition ist, dass in Deutschland nicht mehr der Mensch selbst über seine Freiheit bestimmen darf, sondern dies tun zunehmend andere Personen. Warum z.B. muss man Menschen nach einem Herzstillstand wiederbeleben? Dies wäre doch ein schöner Tod gewesen. Man weiss ja nicht, wie man dann einmal sterben muss. Bei solchen Fällen kann man nur hoffen, dass man zu spät gefunden wird. Und dies ist nur ein Beispiel von vielen. Bei uns hat man den Eindruck, dass man nicht mehr Sterben darf. Vielleicht würde sich durch die Hinzufügung "und auf Sterben" in Art. 2 Abs. 2 GG daran etwas ändern.

Lien vers la pétition

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détails de la pétition

Pétition lancée: 18/04/2011
Fin de la pétition: 22/06/2011
Région: Allemagne
Catégorie:

Actualités

  • Klemens Deppe

    Grundgesetz

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 10.05.2012 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, den Artikel 2 Absatz 2 Grundgesetz um ein "Recht auf
    Sterben" zu ergänzen.

    Im Wesentlichen wird vorgetragen, ein Mensch in Deutschland habe nicht die
    Freiheit zu sterben, zunehmend bestimmten andere Menschen über die Freiheit des
    Menschen. So sei beispielsweise fraglich, warum ein Mensch nach einem
    Herzstillstand wiederbelebt werden müsse. Nach Meinung des Petenten könne eine
    Ergänzung des Grundgesetzes (GG) diese Situation verbessern.

    Zu den weiteren Einzelheiten wird auf die vom Petenten... plus loin

Pas encore un argument PRO.

Artikel 2 des GG gehört zu jenen "ewigen Artikeln" des Grundgesetzes. Diese können weder durch eine 2/3 Mehrheit, die üblicherweise für eine Verfassungsänderung nötig ist, noch durch eine 100% Zustimmung verändert werden. So wichtig diese Petition auch ist...

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