493 signatures
La pétition n'est pas acceptée.
Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.
La pétition est adressée à : Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, den Art. 2 Abs. 2 des Grundgesetzes wie folgt zu ändern: (2) Jeder hat das Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit und auf Sterben. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Raison
Der Tod gehört immer noch zu unserem Leben. Das Werden und Vergehen ist ein natürlicher Kreislauf. Dies sollte auch in unserem Grundgesetz verankert werden. Hintergrund meiner Petition ist, dass in Deutschland nicht mehr der Mensch selbst über seine Freiheit bestimmen darf, sondern dies tun zunehmend andere Personen. Warum z.B. muss man Menschen nach einem Herzstillstand wiederbeleben? Dies wäre doch ein schöner Tod gewesen. Man weiss ja nicht, wie man dann einmal sterben muss. Bei solchen Fällen kann man nur hoffen, dass man zu spät gefunden wird. Und dies ist nur ein Beispiel von vielen. Bei uns hat man den Eindruck, dass man nicht mehr Sterben darf. Vielleicht würde sich durch die Hinzufügung "und auf Sterben" in Art. 2 Abs. 2 GG daran etwas ändern.
Lien vers la pétition
Fiche détachable avec code QR
télécharger (PDF)détails de la pétition
Pétition lancée:
18/04/2011
Fin de la pétition:
22/06/2011
Région:
Allemagne
Catégorie:
Actualités
-
Beendet: Der Petition wurde nicht entsprochen
à 08/06/2017Klemens Deppe
Grundgesetz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 10.05.2012 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, den Artikel 2 Absatz 2 Grundgesetz um ein "Recht auf
Sterben" zu ergänzen.
Im Wesentlichen wird vorgetragen, ein Mensch in Deutschland habe nicht die
Freiheit zu sterben, zunehmend bestimmten andere Menschen über die Freiheit des
Menschen. So sei beispielsweise fraglich, warum ein Mensch nach einem
Herzstillstand wiederbelebt werden müsse. Nach Meinung des Petenten könne eine
Ergänzung des Grundgesetzes (GG) diese Situation verbessern.
Zu den weiteren Einzelheiten wird auf die vom Petenten... plus loin
Débat
Artikel 2 des GG gehört zu jenen "ewigen Artikeln" des Grundgesetzes. Diese können weder durch eine 2/3 Mehrheit, die üblicherweise für eine Verfassungsänderung nötig ist, noch durch eine 100% Zustimmung verändert werden. So wichtig diese Petition auch ist...