Grundgesetz - Änderung des Grundgesetzes (keine Anschaffung bzw. Stationierung von CBRN-Waffen)

청원인은 공개되지 않음
청원서는 다음 주소로 보내집니다.
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

122 서명

청원은 승인되지 않았습니다

122 서명

청원은 승인되지 않았습니다

  1. 시작됨 2017
  2. 컬렉션 완료
  3. 제출된
  4. 대화
  5. 완성된

이는 온라인 청원 des Deutschen Bundestags입니다.

청원서는 다음 주소로 보내주시기 바랍니다. Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Mit der Petition wird eine Ergänzung des Grundgesetzes dahingehend gefordert, dass keine CBRN-Waffen (Chemisch, Biologisch, Radiologisch und Nuklear) angeschafft oder auf Bundesgebiet stationiert werden.

이유

Die jüngsten Ereignisse zeigen, dass es immer möglich ist, dass unberechenbare Regierungen - wie die USA und Nordkorea - den Einsatz solcher Waffen wahrscheinlicher werden lassen.Ein Staat muss damit anfangen, den Verzicht und die Ächtung in seine Verfassung aufzunehmen.

공유 청원

청원서용 QR 코드가 포함된 이미지

청원에 대한 정보

청원이 시작되었습니다: 2017. 08. 22.
수집 종료: 2017. 12. 07.
지역: Deutschland
범주:  

소식

  • Pet 1-18-06-10000-045460 Grundgesetz

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 08.11.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird eine Ergänzung des Grundgesetzes dahingehend gefordert, dass
    die Bundesrepublik Deutschland keine CBRN-Waffen (Chemisch, Biologisch,
    Radiologisch und Nuklear) anschafft oder auf Bundesgebiet stationiert.

    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass der Einsatz
    solcher Waffen angesichts unberechenbarer Regierungen, wie der USA und
    Nordkorea, wahrscheinlicher werde. Ein Staat sollte damit beginnen, den Verzicht und
    die Ächtung von CBRN-Waffen in seine Verfassung aufzunehmen.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
    Unterlagen verwiesen.

    Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
    liegen 124 Mitzeichnungen und 11 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis
    gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen
    werden kann.

    Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
    zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
    unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
    zusammenfassen:

    Der Petitionsausschuss stellt zunächst fest, dass das Grundgesetz (GG) ein
    Rechtstext von elementarer Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland ist. In ihm
    werden mit den Grundrechten subjektive Rechte der Bürgerinnen und Bürger sowie
    Pflichten des Staates geregelt, anerkannte Verfassungsprinzipien (Republik,
    Rechtsstaat, Demokratie, Bundesstaat, Sozialstaat) verankert und Kompetenzen
    zwischen Bund und Ländern verteilt.

    Darüber hinaus wurde das Grundgesetz nach seiner Präambel vom deutschen Volk
    mit dem Willen beschlossen, „dem Frieden der Welt zu dienen“. Der Friedensauftrag
    des Grundgesetzes kommt deutlich zum Ausdruck in Artikel 24 Absatz 2 GG, der dem
    Bund die dort genannten Maßnahmen „zur Wahrung des Friedens“ bzw. zur
    Herbeiführung und Sicherung einer friedlichen und dauerhaften Ordnung in Europa
    und zwischen den Völkern der Welt erlaubt, sowie in Artikel 26 Absatz 1 GG, der
    Handlungen verbietet, welche geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden,
    das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören.

    Dem entspricht es, dass der Verzicht Deutschlands auf atomare, biologische und
    chemische Waffen rechtlich umfassend abgesichert ist. Er beruht auf folgenden drei
    Grundlagen:

    1. der Erklärung des Bundeskanzlers Adenauer vom 23. Oktober 1954 im Rahmen der
    Pariser Verträge, dass die Bundesrepublik sich verpflichtet, Atomwaffen, chemische
    und biologische Waffen auf ihrem Gebiet nicht herzustellen,

    2. dem 1970 in Kraft getretenen Atomwaffensperrvertrag von 1968, mit dem
    Deutschland sich verpflichtet hat, Atomwaffen oder die Verfügungsgewalt darüber
    von niemandem anzunehmen, sie nicht herzustellen oder zu erwerben, und

    3. dem sog. Zwei-plus-Vier-Vertrag vom 12. September 1990, in dem Deutschland
    seinen Verzicht auf Herstellung und Besitz von und auf Verfügungsgewalt über
    atomare, biologische und chemische Waffen bekräftigt hat.

    Angesichts dessen erscheint eine entsprechende Regelung im Grundgesetz nach dem
    Dafürhalten des Ausschusses nicht erforderlich.

    Vor diesem Hintergrund vermag der Petitionsausschuss nach umfassender Prüfung
    der Sach- und Rechtslage keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf zu erkennen
    und die mit der Petition erhobene Forderung nicht zu unterstützen. Er empfiehlt daher
    im Ergebnis, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht
    entsprochen werden konnte.

    Der von der Fraktion DIE LINKE. gestellte Antrag, die Petition den Fraktionen des
    Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, ist mehrheitlich abgelehnt worden.

    Begründung (PDF)

당신은 또한 관심이 있을 수 있습니다

49 %
243 서명
113일 남은

시민 참여 강화에 동참해 주세요. 우리는 독립성을 유지하면서도 여러분의 우려를 경청하고 싶습니다.

지금 홍보하세요