71 allekirjoitukset
Keräys valmis
Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, das Kindeswohl verfassungsrechtlich zu garantieren und Artikel 6 Absatz 2 Grundgesetz mit dem Zusatz "Das Wohl des Kindes steht im Vordergrund." zu ergänzen.
Perustelut
Kinder sollen nicht nur als Rechtsobjekte angesehen werden, sondern auch als Rechtssubjekte mit eigenen Rechten, die sowohl von Erziehungsberechtigten als auch von Behörden vorrangig (!) zu beachten sind. Eine erste Orientierung kann die UN-Kinderrechtskonvention bieten, die von der Bundesrepublik Deutschland bereits im Jahr 1992 ratifiziert wurde.Zu den Kinderrechten gehören vor allem der Schutz vor Diskriminierung, Ausbeutung und Gewalt; der ungehinderte Zugang zu Nahrung, Trinkwasser und medizinischer Versorgung; das Recht auf Erziehung, Bildung und Ausbildung; das Recht auf Partizipation in Schule und Gesellschaft; das Recht auf Mitsprache in allen Angelegenheiten, die ihr seelisches, geistiges und körperliches Wohlergehen betreffen, sowie grundsätzlich das Recht zur freien Entfaltung ihrer Persönlichkeit.
Linkki vetoomukseen
Irrotettava lippis QR-koodilla
lataa (PDF)Vetoomuksen tiedot
Vetoomus alkoi:
22.05.2019
Vetoomus päättyy:
29.07.2019
Alueella:
Saksa
Aihe:
Väittely
Ei vielä väitteitä vastaan