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Kolekcija beidzās
Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,
Lūgumraksts adresēts: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, das Kindeswohl verfassungsrechtlich zu garantieren und Artikel 6 Absatz 2 Grundgesetz mit dem Zusatz "Das Wohl des Kindes steht im Vordergrund." zu ergänzen.
Pamatojums
Kinder sollen nicht nur als Rechtsobjekte angesehen werden, sondern auch als Rechtssubjekte mit eigenen Rechten, die sowohl von Erziehungsberechtigten als auch von Behörden vorrangig (!) zu beachten sind. Eine erste Orientierung kann die UN-Kinderrechtskonvention bieten, die von der Bundesrepublik Deutschland bereits im Jahr 1992 ratifiziert wurde.Zu den Kinderrechten gehören vor allem der Schutz vor Diskriminierung, Ausbeutung und Gewalt; der ungehinderte Zugang zu Nahrung, Trinkwasser und medizinischer Versorgung; das Recht auf Erziehung, Bildung und Ausbildung; das Recht auf Partizipation in Schule und Gesellschaft; das Recht auf Mitsprache in allen Angelegenheiten, die ihr seelisches, geistiges und körperliches Wohlergehen betreffen, sowie grundsätzlich das Recht zur freien Entfaltung ihrer Persönlichkeit.
Saite uz petīciju
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lejupielādēt (PDF)Informācija par petīciju
Sākās petīcija:
22.05.2019
Petīcija beidzas:
29.07.2019
Reģions:
Vācija
Kategorija:
Debates
Pagaidām nav PRET argumentu.