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Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,
Lūgumraksts adresēts: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird eine Änderung des Artikels 6 Grundgesetz in der Form gefordert, dass ausdrücklich jede Mutter und jeder Vater Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft haben.
Pamatojums
In GG Art. 3, Absatz (1), heißt es: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich."In GG Art. 6, Absatz (4), heißt es: "Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft."Art. 6 (4) verstößt gegen Art. 3 (1), (2) und (3). Deshalb muß Art 6 (4) geändert werden in den Wortlaut:"Jede Mutter und jeder Vater hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft."
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Sākās petīcija:
16.01.2016
Petīcija beidzas:
31.03.2016
Reģions:
Vācija
Kategorija:
Jaunumi
-
Pet 4-18-07-10000-029007
Grundgesetz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 16.02.2017 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird eine Änderung des Artikels 6 Grundgesetz in der Form gefordert,
dass ausdrücklich jede Mutter und jeder Vater Anspruch auf den Schutz und die
Fürsorge der Gemeinschaft haben
Zur Begründung verweist der Petent darauf, aus seiner Sicht sei in Zeiten der
Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau der Text des Grundgesetzes
entsprechend anzupassen.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die... vairāk
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