Grundgesetz - Novellierung des Artikels 6 Grundgesetz

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
94 Unterstützende 94 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

94 Unterstützende 94 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird eine Änderung des Artikels 6 Grundgesetz in der Form gefordert, dass ausdrücklich jede Mutter und jeder Vater Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft haben.

Begründung

In GG Art. 3, Absatz (1), heißt es: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich."In GG Art. 6, Absatz (4), heißt es: "Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft."Art. 6 (4) verstößt gegen Art. 3 (1), (2) und (3). Deshalb muß Art 6 (4) geändert werden in den Wortlaut:"Jede Mutter und jeder Vater hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft."

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Neuigkeiten

  • Pet 4-18-07-10000-029007

    Grundgesetz


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 16.02.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird eine Änderung des Artikels 6 Grundgesetz in der Form gefordert,
    dass ausdrücklich jede Mutter und jeder Vater Anspruch auf den Schutz und die
    Fürsorge der Gemeinschaft haben
    Zur Begründung verweist der Petent darauf, aus seiner Sicht sei in Zeiten der
    Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau der Text des Grundgesetzes
    entsprechend anzupassen.
    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die... weiter

Noch kein PRO Argument.

Seit wann gebärt der Mann das Kind? Seit wann hat der Mann Wochenfluss oder laktieren Männer auch seit neustem?

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