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Vetoomusprosessi saatiin päätökseen
Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, dass Art. 4 Grundgesetz (Glaubens- und Gewissensfreiheit) um den Zusatz "Diese Rechte dürfen nur durch ein Gesetz eingeschränkt werden." ergänzt wird
Perustelut
Die Grundgesetz-Ergänzung ist zur verfassungsrechtlichen Fundierung eines Gesetzes, das die Religionsfreiheit in klar definierten Einzelfällen und mit nachvollziehbarer Begründung einschränkt, unumgänglich.Als ein gesetzlich zu regelnder Einzelfall käme z.B. ein Verbot des Tragens eines Niqabs in öffentlichen Einrichtungen (z.B. in staatlichen Schulen, Hochschulen und Gerichten) in Betracht, um sicherzustellen, dass derartige Gesichtsschleier die in einer offenen Gesellschaft notwendige zwischenmenschliche Kommunikation nicht erheblich erschweren. Die "offene Gesellschaft" gehört zu den primären Staatszielen der Bundesrepublik Deutschland.Zurzeit sind Nigabs in 7 EU-Staaten per Gesetz verboten. Weitere, gesetzlich zu regelnde Einzelfälle sind denkbar: z.B. Kopftuchverbot bei der Ausübung öffentlich-rechtlicher "hoheitlicher" Aufgaben.
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Vetoomus alkoi:
28.02.2019
Vetoomus päättyy:
22.04.2019
Alueella:
Saksa
Aihe:
Uutiset
-
Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 21.3.2020
Väittely
Erstens: Zu viele Grammatik- und Satzbaufehler Zweitens: Es sollte bei diesem Entwurf auch darauf geachtet werden, dass es hier nicht zu fremdenfeindlichen Aussagen kommt. Für mich hört es sich so an. Bei bedarf kann man neben den Schleiern und Gesichtskleidern aus differenten Kultukreisen auch die Gesichtsvermummung eines durchschnittlich unterbelichteten Einheimischen nehmen. Dieses Klientel findet sich regelmäßig bei gewissen Veranstaltungen um dann Steine, Bierflaschen und Brandsätze gegen Polizei, Deutsche, Ausländer, Fußballfans, linke Idioten, rechte Arschlöcher ...usw....