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Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Bundestag möge beschließen ein Rentensplitting einzuführen.Rentenansprüche von Ehepaaren sollten sich, für die Jahre, in denen das Paar verheiratet ist, zu gleichen Teilen auf beide Partner verteilen.Die Beiträge von beiden Partnern werden addiert und jedem Partner je die Hälfte des gemeinsamen Beitrags angerechnet. Vom Prinzip, ähnlich des Ehegattensplitting für die Einkommenssteuer.
Perustelut
In einer Ehe gibt es in der Regel einen Partner, der sich um Haus, Familie, Erziehnung, Pflege der Alten, Ernährung usw. kümmert. Ein Partner, der mehr im Backoffice der Familie arbeitet als an der Front. Einen Partner, der daher weniger zum Familieneinkommen beisteuert.Stirbt der Partner, der aktiv das Familieneinkommen eingeholt hat, so verarmt, dank zu niedriger Hinterbliebenenrente, häufig die Witwe bzw. der Witwer.Ein Rentensplitting würde diese Form der Altersarmut vermeiden, da die Witwe / der Witwer eine ähnlich hohe Rente bekommt, wie der / die Verstorbene und zusätzlich noch die ihm/ihr zustehende Hinterbliebenenrente.
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lataa (PDF)Vetoomuksen tiedot
Vetoomus alkoi:
27.11.2018
Vetoomus päättyy:
09.01.2019
Alueella:
Saksa
Aihe:
Uutiset
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 5.5.2021
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