Bölge : Almanya

Grundsatzfragen zum Beitrags- und Versicherungsrecht in der gesetzlichen Rentenversicherung - Vereinfachung der Regelungen zur Versicherungspflicht für Dozenten an Hochschulen

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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Bu bir çevrimiçi dilekçedir des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Nebentätigkeiten als Dozent an Hochschulen deutlich unkomplizierter bei der Rentenversicherungspflicht behandelt werden. Somit soll es attraktiver werden, nebenberufliche Dozenten an Hochschulen zu finden und halten.

Gerekçe

Wer hauptberuflich nichtselbständig (angestellt) tätig ist zahlt hier bereits Beiträge zur Deutschen Rentenversicherung. Es ist nicht nachvollziehbar, warum bestimmte Berufsgruppen, zum Beispiel Dozenten an Hochschulen, bei einer Nebentätigkeit Rentenversicherungsbeiträge bezahlen müssen. Andere nebenberufliche Tätigkeiten jedoch nicht. Das Verfahren zur Beiträge ist für den Angestellten/Selbständigen sehr kompliziert:1. Steuererklärung einreichen und Steuerbescheid abwarten.2. Mit diesem Steuerbescheid und einer Schätzung der laufenden Einnahmen wird der Beitrag ermittelt.3. Bei Überzahlung durch Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze muss sich der Arbeitnehmer dann wieder an seinen Arbeitgeber wenden, der eine Rückerstattung berechnen und veranlassen muss.Dieses langwidrige Verfahren macht die Nebentätigkeit sehr unattraktiv, was für eine gute Bildung und Forschung in Deutschland kontraproduktiv ist.

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Haberler

  • Pet 3-18-11-821-044090 Grundsatzfragen zum Beitrags- und
    Versicherungsrecht in der gesetzlichen
    Rentenversicherung

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, die Regelungen der Rentenversicherungspflicht von
    selbständig tätigen Lehrkräften an Hochschulen deutlich zu vereinfachen, wenn diese
    Tätigkeit neben einer hauptberuflichen versicherungspflichtigen abhängigen
    Beschäftigung ausgeübt wird.

    Der Petent führt im Wesentlichen aus, dass es nicht nachvollziehbar sei, warum in
    einer solchen beruflichen Konstellation die selbständige Nebentätigkeit als Dozent an
    einer... daha ileri

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