Alueella: Saksa
Terveys

Härtefallregelung Psychotherapie Geringes Einkommen

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Vetoomus on osoitettu
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

20 allekirjoitukset

Vetoomuksen esittäjä on peruuttanut vetoomuksen

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  1. Aloitti 2020
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Epäonnistunut

Vetoomus on osoitettu: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

Dienste, die psychotherapeutische Behandlung vermitteln, sind selbst für Personen mit äußerst geringem Einkommen in unverminderter Höhe kostenpflichtig, sodaß die Inanspruchnahme dieser Dienste unmöglich ist. Diese Petition hat das Ziel, eine rechtliche Härtefallregelung zu initiieren. Zu diesem Zweck wird der Deutsche Bundestag ersucht, den Rahmen des SGB V entsprechend zu erweitern. Konkret ist eine Klausel aufzunehmen, die den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zwingend veranlasst, oben genannte Kosten, die, wie die bereits durch die GKV übernommenen probatorischen Sitzungen, aus der Vorbereitung einer Psychotherapie entstehen, in die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Durchführung der Psychotherapie aufzunehmen. Der Nachweis der finanziellen Bedürftigkeit, auch der näheren Angehörigen, soll als Bedingung des Rechtsanspruchs gelten. Ferner soll dieser davon abhängen, daß Angehörige, die finanziell nicht bedürftig sind, aus Gründen, die in der Art, Ursache oder Schwere der zu behandelnden Erkrankung liegen, nicht zur Kostenübernahme herangezogen werden können.

Perustelut

Es liegt eine dringend zu schließende Lücke in der gesetzlichen Ausgestaltung des Sozialstaatsprinzips (Art. 20 GG) vor. Wird diese nicht geschlossen, drohen noch höhere Kosten für das Gesundheitssystem. Auf der anderen Seite dürfte die Übernahme der Vermittlungskosten durch die Öffentliche Hand einen vergleichsweise geringen finanziellen Aufwand bedeuten. Der gesundheitliche Nutzen einer solchen Härtefallregelung liegt auf der Hand. Auch aus der Perspektive der Teilhabe psychisch Kranker an der medizinischen Versorgung scheint die Dringlichkeit dieser Petition offenkundig. Da eine Psychotherapie und ihre Vorbereitung der Gesundheit unmittelbar dienen, ist die GKV der zuständige Kostenträger.

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Vetoomuksen tiedot

Vetoomus alkoi: 11.12.2020
Vetoomus päättyy: 10.12.2021
Alueella: Saksa
Aihe: Terveys

Uutiset

Väittely

Diese Kosten sollten übernommen werden, weil erstens Psychotherapie (im Vergleich zu einer Immobilie) kein Luxus ist und zweitens der Bedarf so dringend sein kann, daß der Dienst genutzt werden muß, um lange Wartezeiten zu vermeiden.

Dienste, die eine Psychotherapie vermitteln? Das sind so etwas wie Makler, warum also sollten diese Kosten übernommen werden?

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