Rajon : Gjermania

Haftentschädigung - Verbesserung der Rehabilitation von Justizopfern

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Deutschen Bundestag
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  1. Filluar 2014
  2. Mbledhja mbaroi
  3. Paraqitur
  4. Dialog
  5. I përfunduar

Kjo është një kërkesë në internet des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen… dass Rehabilitation - insbesondere die Haftentschädigung und Wiedereingliederung - von Justizopfern deutlich verbessert wird

arsye

Justizirrtümer sind - auch in einem bewährten Rechtssystem wie dem deutschen - leider nicht völlig zu vermeiden. Wenn unschuldige Personen in Haft kommen, bedeutet dies für die Betroffenen einen massiven Einschnitt in sein Leben. Daher sollte es für den deutschen Rechtsstaat oberste Priorität haben, dieses „im Namen des Volkes“ verantwortete Unrecht wieder soweit möglich gutzumachen. Die aktuellen Regelungen im "Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen" sind hierfür in folgenden Punkten nicht ausreichend:1.) Die Entschädigung für Nicht-Vermögensschäden beträgt aktuell 25 Euro für jeden Hafttag. Dieser pauschale Satz ist deutlich zu niedrig. So beträgt z.B. der Schadensersatz für „nutzlos aufgewandte Urlaubszeit“ nach einem Urteil des LG Frankfurt vergleichsweise 72 Euro. Die Verhältnismäßigkeit zwischen einem nutzlos verbrachten Tag im Urlaub und einen Tag im Gefängnis stimmt offenbar nicht.2.) Der verursachte Vermögensschaden ist vom Betroffenen vor Gericht nachzuweisen. Dies ist im Einzelfall für einen Großteil der Betroffenen nicht möglich oder unzumutbar. Zum einen ist es kaum möglich z.B. den Verdienstausfall inklusive eventueller Lohnerhöhungen, entgangener Rentenansprüche oder gar künftiger Karriereverläufe nachzuweisen. Zum anderen sind die Betroffenen durch die zu Unrecht verbüßte Haftstrafe und das Wiederaufnahmeverfahren nicht selten derart psychisch belastet, dass sie eine erneute gerichtliche Auseinandersetzung scheuen oder sie diese zumindest unverhältnismäßig zusätzlich belastet. Hier sollte über eine Umkehrung der Beweislast nachgedacht werden oder eine andere Lösung gefunden werden, die den Betroffenen eine pragmatische und faire Lösung ohne unnötige gerichtliche Auseinandersetzung bietet.3.) Leider fehlt völlig ein Ansatz zur Wiedereingliederung der Betroffenen. Während zu Recht verurteilten und entlassene Strafgefangenen eine Wiedereingliederung angeboten wird, werden Justizopfern sich selbst oder deren Familien und Freundeskreis überlassen. Auch hier sollte dringend eine Nachbesserung erfolgen, die es den zu Unrecht Verurteilten ermöglicht wenigstens EINIGERMASSEN wieder in ihr „normales Leben“ zurückzukehren„EINIGERMASSEN“ deshalb, weil eine vollständige Rückkehr zu dem Leben vor der Verurteilung für die Betroffenen in vielen Fällen leider nie möglich sein wird. Umso mehr muss der Staat zumindest so gut wie möglich, das von ihm mitverursachte Unrecht abmildern.

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lajm

  • Pet 4-18-07-3130-003541

    Haftentschädigung


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.11.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium der Justiz und für Ver-
    braucherschutz – als Material zu überweisen.

    Begründung
    Der Petent bittet darum, dass die Rehabilitation – insbesondere die
    Haftentschädigung und Wiedereingliederung – von Justizopfern deutlich verbessert
    wird.
    Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, die aktuellen Regelungen sei-
    en nicht ausreichend. Erforderlich sei die Erhöhung des Betrages in Höhe von
    25 Euro für jeden Tag zu Unrecht erlebter Haft; ferner eine faire Lösung – möglichst
    die Beweislastumkehr – für die Geltendmachung... më tutje

Asnjë PRO argument ende.

Asnjë argument CONTRA akoma.

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