Halbwaisenrenten steuerrechtlich wie Unterhalt behandeln und nicht wie Einkommen

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
33 Støttende 33 inn Deutschland

Innsamling ferdig

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  1. Startet 2020
  2. Innsamling ferdig
  3. Sendt inn
  4. Dialog med mottaker
  5. Beslutning

Dette er en nettbasert petisjon des Deutschen Bundestags .

Videresending

Mit der Petition wird gefordert, die Halbwaisenrente dahingehend zu reformieren, dass sie ihrer Definition als Unterhaltsersatzfunktion gänzlich gerecht werde. Halbwaisenrente ist demnach wie Unterhalt zu behandeln und nicht wie Einkommen.

Grunnen til

Zur Begründung gelten die zivilrechtlichen Grundlagen des Kindesunterhalts, worin Kindesunterhalt grundsätzlich steuerfrei gezahlt wird, da dieser aus bereits versteuerten Einkommen gezahlt wird. Die Halbwaisenrente wurde ebenfalls aus versteuertem Einkommen in die Rentenkasse eingezahlt und muss daher steuerfrei ausgezahlt werden. Außerdem gilt die Definition der Halbwaisenrenten als „Unterhaltsersatzfunktion“. Es heißt ja nicht „Unterhaltsersatzfunktion mit Einschränkungen“ oder ähnliches. Für die Halbwaisenrenten müssen daher die gleichen Grundlagen gelten wie für Kindesunterhalt. Als drittes ist der Gleichstellungsgrundsatz heranzuziehen, in dem ein Halbwaise nicht schlechter unterhalten werden darf als ein Kindesunterhaltsberechtigtes Kind, nur, weil dessen Eltern(teil) verstorben sind/ist.Das bedeutet, Halbwaisenrente muss wie Kindesunterhalt auch über das 18 Lebensjahr hinaus steuerfrei ausgezahlt werden. Das bedeutet, dass die HWR wie Kindesunterhalt ebenfalls nicht als Einkommen beim Bafög angerechnet werden darf. Als vierten Grund kommen die Grundlagen eines Sozialstaates zum Tragen, in dem genau die Kinder aufgefangen und durch die solidarische Gemeinschaft gestützt werden müssen, die es z. B. durch den Verlust eines Elternteils bereits schwer haben.

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