Região: Alemanha

Halbwaisenrenten steuerrechtlich wie Unterhalt behandeln und nicht wie Einkommen

A petição é dirigida a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
33 Apoiador 33 em Alemanha

Colecta finalizada

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Colecta finalizada

  1. Iniciado 2020
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo com o destinatário
  5. Decisão

Esta é uma petição online des Deutschen Bundestags.

A reencaminhar

Mit der Petition wird gefordert, die Halbwaisenrente dahingehend zu reformieren, dass sie ihrer Definition als Unterhaltsersatzfunktion gänzlich gerecht werde. Halbwaisenrente ist demnach wie Unterhalt zu behandeln und nicht wie Einkommen.

Razões

Zur Begründung gelten die zivilrechtlichen Grundlagen des Kindesunterhalts, worin Kindesunterhalt grundsätzlich steuerfrei gezahlt wird, da dieser aus bereits versteuerten Einkommen gezahlt wird. Die Halbwaisenrente wurde ebenfalls aus versteuertem Einkommen in die Rentenkasse eingezahlt und muss daher steuerfrei ausgezahlt werden. Außerdem gilt die Definition der Halbwaisenrenten als „Unterhaltsersatzfunktion“. Es heißt ja nicht „Unterhaltsersatzfunktion mit Einschränkungen“ oder ähnliches. Für die Halbwaisenrenten müssen daher die gleichen Grundlagen gelten wie für Kindesunterhalt. Als drittes ist der Gleichstellungsgrundsatz heranzuziehen, in dem ein Halbwaise nicht schlechter unterhalten werden darf als ein Kindesunterhaltsberechtigtes Kind, nur, weil dessen Eltern(teil) verstorben sind/ist.Das bedeutet, Halbwaisenrente muss wie Kindesunterhalt auch über das 18 Lebensjahr hinaus steuerfrei ausgezahlt werden. Das bedeutet, dass die HWR wie Kindesunterhalt ebenfalls nicht als Einkommen beim Bafög angerechnet werden darf. Als vierten Grund kommen die Grundlagen eines Sozialstaates zum Tragen, in dem genau die Kinder aufgefangen und durch die solidarische Gemeinschaft gestützt werden müssen, die es z. B. durch den Verlust eines Elternteils bereits schwer haben.

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