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Heilberufe - Verschärfung der Zulassungsvoraussetzungen für den Heilpraktikerberuf

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Deutschen Bundestag

229 Қолтаңбалар

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  1. Басталды 2011
  2. Жинақ аяқталды
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  4. Диалог
  5. Аяқталды

Бұл des Deutschen Bundestags онлайн петициясы.

Өтініш мына мекенжайға жіберіледі: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen ...Änderung des Heilpraktikergesetzes von 17.02.1939. Die Zulassungsvorraussetzungen für den Beruf des Heilpraktikers werden geändert.

Себеп

Die Zulassungsvorraussetzungen für den Beruf des Heilpraktikers werden wie folgt verändert: Schulbildung: Abitur, Mindestalter von 25 Jahren, die körperliche und geistige Eignung für den Beruf (ärztliches Attest und polizeiliches Führungszeugnis) sowie die Genehmigung durch das zuständige Gesundheitsamt. Eine vorangegangene mindestens 3 Jährige Ausbildung im Gesundheitsbereich (Krankenpfleger o.ä), eine schriftliche und mündliche Prüfung die vor dem zust. Gesundheitsamt abgelegt werden muss. Eine mindestens 120 seitige Forschungsarbeit zur Wirksamkeit von alternativen Methoden und Therapien (eigene Wahl aus 5 vorgegebenen Themen), welche allgemeinen wissenschaftlichen Kriterien entspricht und von einem Prüfungsgremium aus Fachärzten mit mindestens ausreichend bewertet werden muss. Die bisherigen Vorraussetzungen für den Beruf des Heilpraktikers sind völlig unzureichend. Ein Hauptschulabschluss und ein Multiplechoice Test sind für einen Beruf im Gesundheitswesen in keinster Weise als ausreichender Kompetenznachweis anzuerkennen.

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Петиция басталды: 05.09.2011
Жинақ аяқталады: 07.12.2011
Аймақ: Deutschland
санат:  

жаңалықтар

  • Ralf OhrndorfHeilberufe
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 22.11.2012 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Die Petition
    a) der Bundesregierung - dem Bundesministerium für Gesundheit - als Material zu
    überweisen,
    b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben.
    Begründung
    Der Petent fordert, die Zulassungsvoraussetzungen für den Beruf des Heilpraktikers
    zu verschärfen.
    Zur Begründung wird ausgeführt, die bisherigen Voraussetzungen für den Beruf des
    Heilpraktikers seien völlig unzureichend. Der Petent regt einzelne
    Zulassungsvoraussetzungen an, u. a. Mindestalter, Abitur, dreijährige Ausbildung im
    Gesundheitsbereich und bestimmte Prüfungsmodalitäten.
    Zu den Einzelheiten des Vortrages des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
    Unterlagen verwiesen.
    Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
    Bundestages eingestellt. Es gingen 229 Mitzeichnungen sowie
    136 Diskussionsbeiträge ein.
    Zu diesem Thema liegt dem Petitionsausschuss eine weitere Eingabe mit verwandter
    Zielsetzung vor, die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen
    parlamentarischen Prüfung zugeführt wird. Der Ausschuss bittet daher um
    Verständnis, dass nicht auf alle vorgetragenen Gesichtspunkte eingegangen werden
    kann.
    Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage einer
    Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) wie folgt dar:

    Der Petitionsausschuss weist grundsätzlich darauf hin, dass das "Gesetz über die
    berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz)" ein
    sogenanntes vorkonstitutionelles Gesetz ist, welches zur Zeit seines Erlasses im
    Jahre 1939 zur Abschaffung des Heilpraktikers führen sollte. Nach Inkrafttreten des
    Grundgesetzes (24.05.1949) ist es in den Teilen, die nicht gegen das Grundgesetz
    verstoßen, erhalten geblieben.
    Eine Novellierung des Gesetzes im Sinne des Petenten würde u. a. die
    grundlegende Frage aufwerfen, ob ein weiterer Beruf mit weitgehend dem Arztberuf
    ähnlichen Kompetenzen gegenwärtig noch erforderlich ist bzw. wie sich ein neu
    geregelter Heilpraktikerberuf in das System der bestehenden Heilberufe einfügen
    könnte. Die dargestellten Fragen bedürfen nach Aussage des BMG gegenüber dem
    Petitionsausschuss einer intensiven, auch öffentlichen Diskussion, sodass eine
    kurzfristige Gesetzesänderung nicht in Aussicht gestellt werden kann. Aufgrund
    verschiedener, u. a. auch höchstrichterlicher Urteile zum Heilpraktikergesetz sind
    Bund und Länder in Gespräche über die Auslegung und Anwendung des
    Heilpraktikerrechts eingetreten.
    Der Petitionsausschuss weist ergänzend darauf hin, dass der Koalitionsvertrag
    vorsieht, die Pflegeberufein der Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege
    grundlegend zu modernisieren und zusammenzuführen. Zu diesem Zweck wurde
    unter gemeinsamer Federführung des BMG und des Bundesministeriums für Familie,
    Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe
    "Weiterentwicklung der Pflegeberufe" eingesetzt, die die Aufgabe hatte, Eckpunkte
    für ein neues Berufsgesetz zu erarbeiten. Dabei ging es sowohl um die allgemeinen
    Grundsätze der Zusammenführung der gegenwärtig unterschiedlichen Ausbildungen,
    als auch um die konkreten Ausbildungsinhalte und -strukturen sowie
    Finanzierungsfragen. Der Abschluss der Arbeiten wird die Grundlage für den
    weiteren politischen Entscheidungsprozess bilden.
    Vor diesem Hintergrund hält der Petitionsausschuss die in der Petition enthaltenen
    Gesichtspunkte für geeignet, in die laufenden Diskussionen einbezogen zu werden.
    Er empfiehlt daher, die Petition der Bundesregierung - dem Bundesministerium für
    Gesundheit - als Material zu überweisen und den Fraktionen des Deutschen
    Bundestages zur Kenntnis zu geben.

    Begründung (PDF)

пікірталас

PRO аргументі әлі жоқ.

Ndie Heilpraktiker-Überprüfung (und Zulassung) durch das örtliche Gesundheitsamt ist keine Kompetenz-Prüfung erlernter Naturheilverfahren. Es würde wirklich schwierig sein nur mit einem Hauptschulabschluss und einer (bestandenen) Multiple Choice-Prüfung zugelassen zu werden die Heilkunde beruflich auszuüben ohne als Arzt bestallt zu sein. Das ist nämlich verboten! In der Anerkennung der Berufsordnung für Heilpraktiker verpflichten Heilpraktiker sich, nur diejenigen Therapien durchzuführen, die sie auch sicher beherrschen. Warum benötigt man für alles und jeden staatliche Kontrolle?

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