Heilpraktiker werden von Gesetz wegen nicht auf Kompetenz in einem naturheilkundlichen Tätigkeitsfeld geprüft.
Ndie Heilpraktiker-Überprüfung (und Zulassung) durch das örtliche Gesundheitsamt ist keine Kompetenz-Prüfung erlernter Naturheilverfahren. Es würde wirklich schwierig sein nur mit einem Hauptschulabschluss und einer (bestandenen) Multiple Choice-Prüfung zugelassen zu werden die Heilkunde beruflich auszuüben ohne als Arzt bestallt zu sein. Das ist nämlich verboten! In der Anerkennung der Berufsordnung für Heilpraktiker verpflichten Heilpraktiker sich, nur diejenigen Therapien durchzuführen, die sie auch sicher beherrschen. Warum benötigt man für alles und jeden staatliche Kontrolle?
Quelle: Heilpraktiker werden geprüft ob sie im Rahmen dieser Tätigkeit ihren Patienten unwissentlich schaden.