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Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Vetoomus on osoitettu: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen ...Änderung des Heilpraktikergesetzes von 17.02.1939. Die Zulassungsvorraussetzungen für den Beruf des Heilpraktikers werden geändert.
Perustelut
Die Zulassungsvorraussetzungen für den Beruf des Heilpraktikers werden wie folgt verändert: Schulbildung: Abitur, Mindestalter von 25 Jahren, die körperliche und geistige Eignung für den Beruf (ärztliches Attest und polizeiliches Führungszeugnis) sowie die Genehmigung durch das zuständige Gesundheitsamt. Eine vorangegangene mindestens 3 Jährige Ausbildung im Gesundheitsbereich (Krankenpfleger o.ä), eine schriftliche und mündliche Prüfung die vor dem zust. Gesundheitsamt abgelegt werden muss. Eine mindestens 120 seitige Forschungsarbeit zur Wirksamkeit von alternativen Methoden und Therapien (eigene Wahl aus 5 vorgegebenen Themen), welche allgemeinen wissenschaftlichen Kriterien entspricht und von einem Prüfungsgremium aus Fachärzten mit mindestens ausreichend bewertet werden muss. Die bisherigen Vorraussetzungen für den Beruf des Heilpraktikers sind völlig unzureichend. Ein Hauptschulabschluss und ein Multiplechoice Test sind für einen Beruf im Gesundheitswesen in keinster Weise als ausreichender Kompetenznachweis anzuerkennen.
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Vetoomus alkoi:
06.09.2011
Vetoomus päättyy:
07.12.2011
Alueella:
Saksa
Aihe:
Uutiset
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 29.8.2017Ralf OhrndorfHeilberufe
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 22.11.2012 abschließend beraten und
beschlossen:
Die Petition
a) der Bundesregierung - dem Bundesministerium für Gesundheit - als Material zu
überweisen,
b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben.
Begründung
Der Petent fordert, die Zulassungsvoraussetzungen für den Beruf des Heilpraktikers
zu verschärfen.
Zur Begründung wird ausgeführt, die bisherigen Voraussetzungen für den Beruf des
Heilpraktikers seien völlig unzureichend. Der Petent regt einzelne
Zulassungsvoraussetzungen an, u. a. Mindestalter, Abitur, dreijährige Ausbildung im
Gesundheitsbereich und bestimmte Prüfungsmodalitäten.
Zu den Einzelheiten des Vortrages des Petenten wird auf die von ihm... enemmän
Väittely
Ndie Heilpraktiker-Überprüfung (und Zulassung) durch das örtliche Gesundheitsamt ist keine Kompetenz-Prüfung erlernter Naturheilverfahren. Es würde wirklich schwierig sein nur mit einem Hauptschulabschluss und einer (bestandenen) Multiple Choice-Prüfung zugelassen zu werden die Heilkunde beruflich auszuüben ohne als Arzt bestallt zu sein. Das ist nämlich verboten! In der Anerkennung der Berufsordnung für Heilpraktiker verpflichten Heilpraktiker sich, nur diejenigen Therapien durchzuführen, die sie auch sicher beherrschen. Warum benötigt man für alles und jeden staatliche Kontrolle?