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?Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.? So lautet jetzt der Paragraph 1631 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuch
Leider geht es hier nur sehr bedingt um Lavina, denn es geht hier klar um das Einkommen der Kindernutzungsgemeinschaft Wilfried und Co (siehe Text), zudem können wir uns erst guten Gewissens Zivilisation nennen, wenn wir der leiblichen Mutter helfen, statt ihr das Kind zu rauben!!! Anselm Redlich