Hilfe für Behinderte - Einführung der "Geringfügigkeitsgrenze" bei Gewährung von Arbeitsförderungsgeld

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
211 Unterstützende 211 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

211 Unterstützende 211 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge für die Gewährung des Arbeitsförderungsgeldes der Beschäftigten in Werkstätten für behinderte Menschen die Einführung der "Geringfügigkeitsgrenze" als feste Bezugsgröße beschließen.

Begründung

Ich halte die in § 43 SGB IX festgeschriebene Grenze von 325 Euro für überholt bzw. nicht (mehr) gerechtfertigt. Beschäftigte im Arbeitsbereich einer WfbM werden in ihren Lohnzuwächsen unangemessen benachteiligt: Lohnsteigerungen, Sonderzahlungen bei gutem Arbeitsergebnis oder Urlaubs- und Weihnachtsgeldzahlungen erfahren so z.B. bei jemanden der bereits 299 Euro Verdienst erzielt (Grundbetrag zuzüglich Steigerungsbetrag) innerhalb des derzeitigen AFöG von 26 Euro ggf. eine vollständige Verrechnung. D.h. es bleibt demjenigen nichts oder nur ein um 26 Euro verminderter Betrag übrig.Nach dem Kommentar von Mrozynski/Jabben (2. Aufl. 2011, S. 452) zum § 43 SGB IX findet sich unter der Randnummer 2 der Hinweis, dass der Gesetzgeber seinerzeit, mit der Festschreibung der Grenze auf 325 Euro, Probleme mit dem Versicherungsschutz bei geringfügigen Beschäftigungen vermeiden wollte. Diese Grenze ist aber längst überholt, sie wurde ab dem 01.04.2003 auf 400 Euro erhöht und soll jetzt ab dem 01.01.2013 auf den 450 Euro angehoben werden. Nach der derzeit geltenden Fassung des § 43 SGB IX haben und würden die Beschäftigten im Arbeitsbereich an den Erhöhungen der Geringfügigkeitsgrenzen nicht teilhaben können.

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Neuigkeiten

  • Pet 3-17-11-2171-045244Hilfe für Behinderte
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 25.09.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird dafür plädiert, für die Gewährung des Arbeitsförderungsgeldes
    der Beschäftigten in Werkstätten für behinderte Menschen die Einführung der
    "Geringfügigkeitsgrenze" als feste Bezugsgröße beschließen.
    Der Petent legt dar, dass er die in § 43 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)
    festgelegte Grenze von 325 Euro für nicht gerechtfertigt halte. Die in Werkstätten für
    behinderte Menschen (WfbM) Beschäftigten seien bei den Lohnzuwächsen
    benachteiligt, da Lohnsteigerungen, Sonderzahlungen etc. je... weiter

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