Hilfen für private Vermieter von Ferienwohnungen

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages
12 Supporto 12 in Schleswig-Holstein

La petizione è conclusa

12 Supporto 12 in Schleswig-Holstein

La petizione è conclusa

  1. Iniziato 2020
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Schleswig-Holsteinischen Landtages.

Durch die Maßnahmen der Landesregierung Schleswig-Holstein vor dem Hintergrund der Corona Pandemie wurden die vielen Privatanbieter von Ferienwohnungen schwer getroffen. Es mussten sämtliche Buchungen (zunächst bis zum 04. Mai 2020) storniert werden. Anwesende Gäste waren gezwungen, ihren Urlaub abzubrechen und haben Rückerstattung der bereits gezahlten Miete gefordert.Die monatlichen Hausnebenkosten, Finanzierungskosten, Steuern und Tourismusabgaben für die Ferienwohnungen laufen aber weiter und bringen eine große Anzahl von Vermietern in finanzielle Bedrängnis. Alle Versuche, über Hilfspakete des Bundes und des Landes Schleswig-Holstein Unterstützung zu bekommen, wurden abschlägig beschieden. - Auch Vermieter von Ferienwohnungen sind Steuerzahler, die Einkommensteuer, ggf. Umsatzsteuer und Zweitwohnungssteuer bezahlen. Es wird nicht verstanden, warum die vielen kleinen Vermieter von Ferienwohnungen durch alle Raster fallen und keine Fürsprecher bei ihren Regierungen haben.Der Petitionsausschuss des Landes Schleswig-Holstein möge bitte der Landesregierung in Benehmen mit dem Landtag vorschlagen, auch für die vielen kleinen Privatvermieter finanzielle Hilfsangebote zu beschließen!Bernd Rauscher

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Novità

  • 16.06.2020Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die öffentliche Petition, die von 12 Mitzeichnern unterstütz wird, auf der Grundlage der von dem Petenten vorgebrachten Argumente unter Beiziehung einer Stellungnahme des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus geprüft und beraten.Das Wirtschaftsministerium bestätigt, dass für die Gewährung der Corona-Soforthilfe des Bundes ursprünglich das Steuerrecht als Anknüpfungspunkt gewählt worden sei, um zunächst eine Abgrenzung von gewerblicher zu privater Tätigkeit anhand bekannter Merkmale vornehmen zu können. Da private Vermieter nicht zu den typischen Wirtschaftsakteuren gehören würden, habe die Vielzahl der privaten Vermieter in Deutschland... avanti

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