Peticioni i drejtohet:
Gemeinderat Lichtenstein
Bei der Gemeinderatssitzung (voraussichtlich) am 27. November 2025 soll eine Grundsatzentscheidung zur weiteren Planung der Schulstruktur in Lichtenstein getroffen werden.
Eine der beiden Varianten sieht vor, alle Schülerinnen und Schüler in Unterhausen zu unterrichten und die Grundschule in Holzelfingen langfristig aufzugeben. Das darf nicht passieren!
Mit meiner Unterschrift fordere ich den Gemeinderat auf, für Variante 2 und damit für den Erhalt der Grundschule in Holzelfingen zu stimmen – auch wenn dies möglicherweise mit höheren Kosten verbunden ist.
Denn diese Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen für Holzelfingen, Honau und Traifelberg.
Die Grundschule Holzelfingen bietet weit mehr Gegenwert als nur das Unterrichten der Kinder – sie ist ein Ort des Lernens, der Begegnung und des Zusammenhalts.
Bei der Einwohnerversammlung am 10.10.2025 wurde der aktuelle Planungsstand zur Zukunft der Grundschule Lichtenstein vorgestellt.
Dabei wurde deutlich, dass die bislang verfolgte Planung (Beschluss des Gemeinderats vom Mai 2024) vorsieht, die Uhlandschule in Unterhausen zu erweitern, um dort vier Klassenzüge im Ganztagsbetrieb anbieten zu können.
Dies hätte zur Folge, dass sowohl die Karl-Bröger-Schule als auch die Schule in Holzelfingen aufgegeben würden und künftig alle Kinder aus Lichtenstein an der Uhlandschule unterrichtet werden.
Die Uhlandschule würde dafür um- und ausgebaut, während die beiden anderen – ebenfalls sanierungsbedürftigen – Schulstandorte entfallen würden.
Demgegenüber soll nun eine zweite Variante kostenmäßig bewertet werden.
Diese sieht vor, die Uhlandschule in Unterhausen zu sanieren, um drei Klassenzüge inklusive Ganztagsbetreuung anbieten zu können, und gleichzeitig die Grundschule in Holzelfingen zu erhalten und ebenfalls zu sanieren.
Beide Varianten sollen bis Ende November hinsichtlich Investitions- und Betriebskosten bewertet werden, um im Gemeinderat am 27. November 2025 einen Grundsatzbeschluss zur bevorzugten Planungsvariante zu fassen.
Diese Variante soll anschließend detailliert weitergeplant und zur Förderung eingereicht werden.
Da bei der Einwohnerversammlung deutlich wurde, dass kein Stimmungsbild der Bürgerschaft zu den Varianten eingeholt werden soll und zudem der Eindruck entstand, dass ausschließlich finanzielle Aspekte Grundlage der Entscheidung sein könnten, möchten wir Bürgerinnen und Bürger mit dieser Unterschriftenaktion die Bedeutung einer Schule am Ort Holzelfingen unterstreichen und den Gemeinderat auffordern, auch die pädagogischen, sozialen und strukturellen Argumente in die Entscheidung einzubeziehen.
Wir betonen außerdem, dass den Ortschaftsräten der betroffenen Teilorte bei dieser Entscheidung eine zentrale Rolle zukommen sollte, da sie die Belange und Meinungen der Bürgerschaft am besten kennen und vertreten.
Grundsätzliche Argumente für eine Schule am Ort
- Kindgerechter Schulweg
- Überschaubare Lerngemeinschaft
- Lebensader des Ortsteils
- Erhalt stärkt Bildungsvielfalt
- Zukunft des Teilorts sichern
- Dezentrale Entwicklung statt Zentralisierung
Attraktivität der Gesamtgemeinde – nicht zulasten eines Ortsteils
Mit dem Angebot einer modernen Schule wird Lichtenstein als Gesamtgemeinde zweifellos attraktiver.
Wenn dies jedoch mit der Schließung der Holzelfinger Schule einhergeht, geschieht es zulasten der Attraktivität eines Teilorts und ist daher zu vermeiden.
Eine sorgfältig sanierte, dreizügige Uhlandschule in Unterhausen und eine sanierte Grundschule in Holzelfingen würden ebenfalls die Gesamtgemeinde stärken – aber in mehreren Ortsteilen gleichermaßen, anstatt die Attraktivität auf einen Teilort zu konzentrieren.
Ganztagesbetrieb an allen Standorten – verschiedene Optionen
Ein wichtiger Punkt in der Diskussion zwischen den Varianten ist der Umgang mit der Ganztagsbetreuung.
Wird die Grundschule Lichtenstein als Ganztagsschule nach § 4a Schulgesetz BW beantragt, muss der Ganztagsbetrieb an allen Standorten dieser Schule angeboten werden.
Das würde für Variante 2 bedeuten, dass auch die Schule in Holzelfingen entsprechend umgebaut und ggf. erweitert werden müsste.
Es gibt jedoch andere rechtlich zulässige Optionen, den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung zu erfüllen, ohne den Standort Holzelfingen zu einer Ganztagsschule nach § 4a auszubauen:
- Die Gemeinde könnte die Grundschule Lichtenstein nicht als § 4a-Ganztagsschule führen, sondern die Ganztagsbetreuung kommunal organisieren.
→ Das bietet mehr Flexibilität bei der Ausgestaltung und bindet die Schule nicht dauerhaft an das Ganztagsmodell.
- Alternativ könnte die Holzelfinger Schule als eigenständige Grundschule geführt werden, getrennt von der „Ganztagsschule Lichtenstein“.
→ So könnte die Gemeinde den Rechtsanspruch ebenfalls erfüllen, ohne beide Standorte in Ganztagsschulen umzuwandeln.
- Eine weitere Option wäre, die benötigte Mensa in einem anderen Gebäude am Ort einzurichten, um den Anforderungen für eine Ganztagesschule in Holzelfingen ebenfalls gerecht zu werden, ohne die Investitionskosten eines neuen Gebäudes in unmittelbarer Umgebung der Schule stemmen zu müssen.
Weitere Infrastruktur
Das Holzelfinger Schulgebäude enthält ein Lehrschwimmbecken, das nicht nur für den Schwimmunterricht der Schule, sondern auch von Vereinen genutzt wird.
Würde die Schule aufgegeben und das Gebäude verkauft, um Investitionen in die Uhlandschule zu finanzieren, ginge diese wertvolle Infrastruktur verloren.
Auch die Greifensteinhalle, die für den Schulsport sowie für Projekttage, Schulfeste und weitere Veranstaltungen genutzt wird, wäre deutlich geringer ausgelastet, wenn in Holzelfingen keine Schule mehr besteht.
Der Erhalt der Holzelfinger Schule bedeutet also auch, vorhandene Infrastruktur zu sichern und effizient zu nutzen.