Rajon : Gjermania
Shëndet

Homöopathische Mittel ins Süßwarenregal / Kennzeichnung gem. Lebensmittel-Informationsverordnung

Kërkuesi jo publik
Peticioni drejtohet tek
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
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  1. Filluar 2014
  2. Mbledhja mbaroi
  3. Paraqitur
  4. Dialog
  5. I dështuar

Mit dieser Petition soll eine Einordnung homöopathischer Globuli als Süßwaren erreicht werden mit den nach sich ziehenden rechtlichen Folgen wie Kennzeichnungspflicht mit Nährwertdeklaration. (Süßwaren sind mitverantwortlich für Übergewicht und fördern die Entstehung von Karies.)

arsye

Immer mehr Menschen leiden unter den sogenannten Zivilisationserkrankungen wie Adipositas und Karies, was besonders auf die Zufuhr von zuckerhaltigen Süßwaren und Naschartikel zurückzuführen ist. Abgesehen vom menschlichen Leid entstehen der Gesellschaft so gewaltige Schäden.

Bei homöopathischen Produkten handelt es sich um als Arzneimittel getarnte Streuzuckerprodukte ohne Wirkstoffgehalt. Als Trägerstoff der sogenannten „Globuli“ und damit einzige Substanz dienen in der Regel Saccharose (HAB 2006) oder Xylitol, das als Zuckeraustauschstoff (E 967) verwendet wird. Mit dieser Petition soll eine Einordnung der Zuckerkügelchen als Süßwaren erreicht werden. Globuli würden dann den strengen Auflagen der ab 13. Dezember 2014 verbindlich in allen Mitgliedsstaaten der EU geltenden Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) unterliegen. Diese sieht für die Süßigkeiten verpflichtende Angaben auf der Verpackung vor wie Verzeichnis der Zutaten, Nettofüllmenge und die sogenannte Nährwertdeklaration laut Verordnung EG Nr. 1924/2006 des Europäischen Parlamentes und des Rates über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel (Health-Claims-Verordnung).

Eine Umgruppierung der Zuckerkügelchen ins Süßwarenregal mit entsprechender Kennzeichnung und Nährwertdeklaration sorgt für Transparenz beim Verbraucher und bekämpft wirksam Zivilisationserkrankungen wie Adipositas und Karies.

Schließen Sie sich deshalb noch heute dieser Petition an!

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Das BMV ist nicht der passende Adressat für die Aufklärung bzgl. H. Man wird sich dort als nicht zuständig erklären, da Homöopathika zugelassene Arzneimittel sind, für die Lebensmittelrecht nicht gilt. Ich finde die Petition trotzdem wichtig, da sie die Debatte um die Homöopathie in Bewegung zu hält. Der Sonderstatus der H. im Gesundheitswesen ist absolut falsch. Wenn ein Kuckucksei im System liegt, steht es schlecht um das Ganze. Dieser unsägliche Binnenkonsens, muss aufgebrochen werden. Dafür brauchen wir die Debatte. Einzelaktion: Offene Mail an eine homöopathische Apotheke.

Wer glaubt denn, dass man Adipositas und Karies bekämpfen kann, indem man 10 ? teure Globuli (2 Gramm Packungen) ins Süßwarenregal packt? Hat jemand schon gesehen, wie sich jemand in der Apotheke 500 Gramm Globuli gekauft hat? Nein. In den Apotheken gibt es nebenbei auch Traubenzucker, was in dieser Petition nicht abgedeckt wird. Diese Petition ist nicht von einer sinnhaltigen Debatte getrieben, sondern von einer unbestimmten Abneigung Menschen gegenüber, die anders denken als man selbst. Wenn homöopathische Mittel einigen Menschen gesundheitlich weiter helfen, ist das doch schön für sie.

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