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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte nehmen SIe sich der Verfolgung und Bestrafung von Schwarzmarkthändlern an. Zu diesem Thema gibt es noch keine Rechtsprechung, und die rechtliche Grauzone soll beseitigt werden.
Es ist absolut ärgerlich, wenn Tickets für die Lieblings-Musiker oder auch für die Sportfans innerhalb von Minuten ausverkauft sind - und ab dem Nachmittag desselben Tages zu horrenden Preisen im Netz angeboten werden.
Einen Nachweis über das gewerbliche Angebot ist sicher nur mit gründlicher Verfolgung der Anbieter im Internet verfügbar, wenn vom selben Anbieter Karten für mehrere Konzerte angeboten werden, sodass nicht die privaten Verkäufer bestraft werden. Aber die Online-Kriminalität nimmt immer mehr zu, und hierfür ist generell mehr Recherche notwendig.
Eine rechtliche Grundlage für diese Thematik, DAS ist auch modernes Recht und starker Verbraucherschutz.
Glaubt man den Berichten, dass die Schwarzmarkthändler pro Konzert gerne eine fünfstellige Summe verdienen, kann die Strafe durchaus in die Zehntausende gehen und in jedem Fall eine Freiheitsstrafe beinhalten. Sonst hält das niemanden davon ab, sich die Taschen zu füllen.
Vielen Dank!
Պատճառ
Wer hat sich noch nicht über ausverkaufte Konzerte geärgert, und dann im Netz für Hunderte Euros Karten zum Kauf gesehen?
Wer diese Frage mit "ICH" beantwortet, braucht keine weitere Erklärung!